«Die SVP-Initiative ist ein Betrug am Volk»
LGBTIQ-Organisationen engagieren sich für ein Nein zur Selbstbestimmungsinitiative der SVP
Am 25. November stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative der SVP ab. LGBTIQ-Organisationen und -Vereine sehen darin einen Angriff auf die Menschenrechte und den Wirtschaftsstandort Schweiz und pochen auf ein klares «Nein».
Keine reisserischen Sprüche, keine kontroversen Grafiken und kein SVP-Sünneli. Die SVP setzt bei der Abstimmungskampagne für die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative auf ein schlichtes Design und eine einfache Bildsprache. Mit dieser Strategie scheint die SVP Stimmen jenseits ihrer Wählerbasis im Visier zu haben, denn bei der Abstimmungsfrage steht die Partei alleine auf weiter Flur. Sämtliche anderen Parteien, darunter auch die CVP und die FDP, haben die Neinparole beschlossen. Auch das Parlament und der Bundesrat empfehlen die Initiative zur Ablehnung.
Ob sich das freundlichere Image der SVP auszahlt? Eine erste Umfrage von Tamedia sagt für den 25. November ein knappes Ergebnis voraus. 50% der rund 14’500 befragten Personen würden ein Nein in die Urne werfen, 3% «eher Nein». Die klaren Befürworter*innen liegen bei 41%, 4% tendieren zu «eher Ja». 2% machten keine Angaben. Die Selbstbestimmungsinitiative, auch bekannt unter dem Namen «Schweizer Recht statt fremde Richter», will Volksentscheide und die Schweizer Bundesverfassung über internationales Recht stellen. Sollte ein Volksentscheid oder ein Parlamentsbeschluss im Widerspruch zu einem internationalen Vertrag der Schweiz stehen, so sei diese Verpflichtung zu kündigen.
Die Befürchtungen der LGBTIQ-Szene bezüglich meiner Initiative kann ich nicht nachvollziehen.
Eine dieser «Verpflichtungen» ist die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK, bei der die Schweiz bereits seit über vierzig Jahren Mitglied ist. Ein Austritt hätte nicht nur für Minderheiten wie die LGBTIQ-Community, sondern für die gesamte Schweizer Bevölkerung schwerwiegende Konsequenzen: Fällt das Schweizer Stimmvolk oder das Parlament einen Entscheid, der die von der EMRK garantierten Rechte einer Minderheit verletzt oder einschränkt, ist heute eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR möglich. Mit einem Austritt aus der EMRK, der durch eine Annahme der Selbstbestimmungsinitiative ermöglicht wird, verfällt diese Option. Im Gegensatz zu anderen Ländern verfügt die Schweiz über keine Verfassungsgerichtbarkeit. Das heisst, das Bundesgericht hat nicht das Recht, verabschiedete Gesetze der Bundesversammlung, des Bundesrats oder des Volks zu beurteilen. Ohne EGMR bleibt einer Minderheit also keine andere Möglichkeit, sich gegen ein diskriminierendes Gesetz zu wehren.
Vogt kann Befürchtungen nicht nachvollziehen Hans-Ueli Vogt, SVP-Nationalrat, Verfasser des Initiativtexts der Selbstbestimmungsinitiative und selbst offen schwul, empfindet dieses Szenario als unwahrscheinlich. «Die Befürchtungen der LGBTIQ-Szene bezüglich meiner Initiative kann ich nicht nachvollziehen», sagte er bereits vor drei Jahren gegenüber der Mannschaft in einem Artikel über seine Initiative, die sich damals noch im Sammelstadium befand. An dieser Aussage hält er auch heute noch fest, wie er auf Anfrage bestätigt. Sollte es nach Annahme der Initiative zu einem Widerspruch mit der EMRK kommen, «würden die Schweiz und der Europarat mit dem Widerspruch leben. Keine Seite würde die EMRK kündigen.»
Vogt verweist auf die jahrelange Tradition der Schweiz als Wohlfahrtsstaat, der stets einen respektvollen Umgang mit Minderheiten gepflegt habe. «Die Schweiz hat einen gesellschaftlichen Wandel durchgemacht. Hierzulande können wir darauf vertrauen, dass die Mehrheit sich um das Wohlergehen der Minderheit kümmert. Ich sehe keinen Grund zur Sorge.»
«Ein absoluter Schwachsinn!», sagt Rechtsanwalt Daniel Weber, der sich unter anderem auf die EMRK sowie auf das Ausländer- und Asylrecht spezialisiert hat. «Im Initiativtext, den Vogt selbst geschrieben hat, steht schwarz auf weiss: Bei Widerspruch neu verhandeln oder kündigen. Er soll gefälligst hinnehmen, dass es Leute gibt, die sich jetzt Sorgen machen.»
Wenn wir dem Ausland signalisieren, dass wir uns nicht an Verträge halten, so schadet das der Schweiz.
EMRK ist «ein Grundpfeiler unserer Rechte» Weber ist Mitglied von Network, dem Verein für schwule Führungskräfte, und ein ausgesprochener Gegner der Selbstbestimmungsinitiative. Als in den Neunzigerjahren noch kein Partnerschaftsgesetz in der Schweiz existierte, argumentierte er vor allem mit der EMRK, um beispielsweise eine Aufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Partner eines Mandanten zu erhalten. Auch heute spiele die EMRK bei anstehenden Projekten, wie etwa der Ehe für alle, eine zentrale Rolle. «Die EMRK geht vor allem uns als Minderheit etwas an. Sie ist ein Grundpfeiler unserer Rechte.» Beispielsweise lag es am fehlenden Frauenstimmrecht, dass die Schweiz 1963 die EMRK noch nicht unterzeichnen konnte.
Mit einer Annahme der Selbstbestimmungsinitiative sieht Weber wegen der Rückwirkungsklausel auch eine Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Unternehmen und Konzerne seien darauf angewiesen, dass man sich auf die Schweiz verlassen könne und das Land sich an abgemachte Verträge halte. «Ab der ersten Sekunde, in der eine Annahme der Selbstbestimmungsinitiative bekannt wird, verschlechtert sich das Investitionsklima in der Schweiz massiv», sagt er. «Wenn wir dem Ausland signalisieren, dass wir uns nicht an Verträge halten, so schadet das der Schweiz. Deshalb haben sich auch Economiesuisse und Teile des Gewerbeverbands gegen die Initiative ausgesprochen.»
Ein «Etikettenschwindel» Sowohl Network als auch weitere LGBTIQ-Organisationen und Vereine sind gegen die Selbstbestimmungsinitiative, darunter Pink Cross, die Lesbenorganisation LOS, Transgender Network Switzerland und die Aids-Hilfe Schweiz.
«Die Selbstbestimmungsinitiative ist ein Etikettenschwindel, ein Betrug am Volk», sagt Weber. «Es geht hier weder um Selbstbestimmung noch um fremde Richter.» Heute könne sich die Schweizer Stimmbürgerin, der Schweizer Stimmbürger auf die EMRK berufen, um sich gegen eine Ungerechtigkeit zu wehren – das sei der Inbegriff von Selbstbestimmung. Auch der Bezug auf «fremde Richter» sei irreführend. «Mit der vollamtlichen Richterin Helen Keller amtet eine Schweizerin am EGMR, eine von uns», sagt Weber. «Mit dem Richter Carlo Ranzoni sitzt sogar ein weiterer Schweizer Richter am EGMR, wenn auch als Vertretung für das Fürstentum Liechtenstein. Man kann also sagen, dass kein Land so viele Richter am EGMR hat wie die Schweiz!»
Die SVP will von einer Bedrohung der EMRK nichts wissen und weist darauf hin, dass die Bestimmungen des zwingenden Völkerrechts durch die Selbstbestimmungsinitiative ausgeklammert seien. Inwiefern einzelne Minderheiten nach einer Kündigung der EMRK noch Anspruch auf solche Bestimmungen haben, ist jedoch unklar. Bleibt also die Frage, ob man es so weit kommen lassen möchte.
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