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Bundesrat stellt Weichen für Gegenvorschlag zur CVP-Initiative

Die konservative Ehedefinition der CVP muss nicht nochmals vors Volk

Ehe für alle
Bild: iStockphoto

Der Bundesrat verabschiedete heute eine Zusatzbotschaft zur Beseitigung der «Heiratsstrafe». Nun ist die CVP gefragt: Zieht sie ihre Initiative mit der konservativen Ehedefinition zurück?

Ein weiteres Kapitel in der Geschichte der umstrittenen CVP-Initiative, die der LGBTIQ-Community immer wieder Bauch- und Kopfschmerzen verursacht. In seiner heutigen Sitzung beschloss der Bundesrat eine Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Somit gibt er dem Parlament eine Grundlage, um einen Gegenvorschlag zur CVP-Initiative zu erarbeiten. Die Initiative kommt nicht nochmals vors Volk – vorausgesetzt, das Initiativkomitee zieht sie zurück.

Wir erinnern uns: Im Februar 2016 lehnte die Schweizer Stimmbevölkerung äusserst knapp mit 50,8% die CVP-Initiative «Für Ehe und Familie – Gegen die Heiratsstrafe» ab. Deren Hauptziel war die Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung gutverdienender Ehepaare, die sogenannte «Heiratsstrafe». In einem Nebensatz definierte der Initiativtext zugleich die Ehe als auf Dauer angelegte Bindung zwischen Mann und Frau.

Im April dieses Jahres erklärte das Bundesgericht die Abstimmung für ungültig – eine Premiere in der Schweizer Geschichte. Der Grund: Im Vorfeld der Volksabstimmung hatte der Bundesrat falsche Zahlen kommuniziert. Er sprach von nur 80’000 Ehepaaren, die durch die «Heiratsstrafe» höher besteuert würden. Tatsächlich sind jedoch rund 450’000 Paare betroffen. Eine Zahl, die erst nach der Abstimmung im Februar 2016 bekannt geworden war. Grund genug für die CVP, eine Beschwerde einzureichen.


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Die heute vom Bundesrat verabschiedete Zusatzbotschaft enthält neue, beziehungsweise aktualisierte Schätzungen. «Von einer verfassungswidrigen steuerlichen Mehrbelastung sind geschätzte 450’000 Zweiverdienerehepaare und 250’000 Rentnerehepaare betroffen», schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung und fügt hinzu: «Diese Zahlen beruhen auf Annahmen und sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.»

Eine Beseitigung der «Heiratsstrafe» hat finanzielle Auswirkungen zur Folge. Der direkten Bundessteuer würden rund 1,5 Milliarden Franken fehlen. «Davon entfallen rund 1,2 Milliarden Franken auf den Bund und rund 300 Millionen Franken auf die Kantone», so der Bundesrat.

Im Bereich der Sozialversicherungen kommt der Bundesrat zum Schluss, dass verheiratete Personen in einer Gesamtbetrachtung leicht bessergestellt sind als unverheiratete Personen. Er sieht in diesem Bereich deshalb keinen Handlungsbedarf.


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Die CVP hat bis Mai 2020 die Möglichkeit, ihre Initiative zurückzuziehen.


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