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CDU-Spitzenkandidat Laschet kennt Grundgesetz nicht

Armin Laschet
Foto: Facebook

Armin Laschet möchte im Mai neuer NRW-Ministerpräsident werden. Das LGBT-Magazin Fresh bat den nordrhein-westfälischen CDU-Chef und stellvertretenden Bundesvorsitzenden seiner Partei darum zum Interview und sprach mit ihm auch über seine Ablehnung einer Eheöffnung. Seine Partei trete ein für „eine Gesellschaft und Rechtsordnung, in der sich jeder und jede unabhängig von seiner oder ihrer Herkunft, religiösen Überzeugung oder sexuellen Orientierung frei von Diskriminierung entfalten kann“, so Laschet.

Angesprochen auf die Förderung von LGBT-Projekten wie schwul-lesbischen Jugendzentren und psychosozialen Beratungsstellen durch die rot-grüne Landesregierung in Höhe von über einer halben Million Euro jährlich sagte Laschet, eine CDU-geführte Regierung werde diese fortsetzen.

„Eine einseitige Kürzung oder gar Streichung nur aus dem Grund, dass es sich um schwul-lesbische Projekte handelt, wird es mit uns nicht geben. Das verstieße überdies gegen das Diskriminierungsverbot.“


Dass schwule und lesbische Paare in Deutschland nicht gleichberechtigt mit Heteros heiraten dürfen, sieht der Christdemokrat aber nicht als Diskriminierung. Das begründet er mit dem Grundgesetz: Dieses definiere die Ehe als Verbindung von Mann und Frau.

Tatsächlich heißt es in Artikel 6, Absatz 1 lediglich: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“; die von Laschet behauptete Definition findet sich dort nicht.

[perfectpullquote align=“full“ cite=““ link=““ color=““ class=““ size=““]„Hier irrt Armin Laschet!“[/perfectpullquote]


Die LSU in Nordrheinwestfalen, die Vereinigung der Lesben und Schwulen in der Union, hat den CDU-Spitzenkandidaten auch prompt auf seinen Fehler hingewiesen:

„Er sagt, das Grundgesetz definiere die Ehe als Verbindung von Mann und Frau. Hier irrt Armin Laschet! Im Grundgesetz findet sich nämlich gerade keine Legaldefinition des Begriffs Ehe und somit kein Hinweis darauf, dass Ehepartner verschiedenen Geschlechts sein müssen.“ Dies sei vielmehr Auslegung durch die Verfassungsrichter. Hier sei allerdings ein Wandel möglich. Schließlich mache sich gerade das Bundesverfassungsgericht immer wieder für gleichgeschlechtliche Partnerschaften stark. Die LSU in NRW forderte Laschet darum auf, „sich in dieser wichtigen Frage nicht erst wieder zu einer Entscheidung treiben zu lassen, sondern endlich einmal selbst Weitsicht und Mut zu beweisen“.

Weiter behauptet der CDU-Spitzenkandidat in dem Interview: „Die Freiheit der sexuellen Orientierung ist durch das Grundgesetz geschützt. Das ist nicht neu und sollte in unserem Land eine Selbstverständlichkeit sein.“ Auch das ist eine Fehlinformation.

[perfectpullquote align=“full“ cite=““ link=““ color=““ class=““ size=““]„Das Diskriminierungsverbot gegenüber Homosexuellen und Transgeschlechtlichen ist in unserer Verfassung nicht explizit aufgeführt.“[/perfectpullquote]
Zwar kämpfen queere Aktivisten seit Jahren dafür, das Grundgesetz um dieses Merkmal zu erweitern, scheitern aber damit vor allem am Widerstand aus Laschets Partei, der CDU. Erst im März 2016 hatte die LSU erneut gefordert, Artikel 3 des Grundgesetzes um die Merkmale „sexuelle Orientierung“ und „geschlechtliche Identität“ zu erweitern. Denn: „Das Diskriminierungsverbot gegenüber Homosexuellen und Transgeschlechtlichen ist in unserer Verfassung bislang […] nicht explizit aufgeführt.“

Tatsächlich heißt es in Artikel 3 Absatz 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Der schwule Grünen-Politiker Volker Beck kritisierte in einer Presseerklärung, Laschet vertrete mit seiner Auffassung eine Minderheit von 17 % in der Bevölkerung – damit spielt Beck auf eine im Januar veröffentlichte repräsentative Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) an, wonach sich 83 Prozent der Befragten eine Öffnung der Ehe wünschen. „So redet nicht der Kandidat einer Volkspartei, sondern so bedient man nur den rechten Rand.“ Der Grünen-Politiker spottete zudem bei Twitter über die Wissenslücken des CDU-Spitzenkandidaten in Bezug auf das Grundgesetz mit den Worten: „Gibt es eine neue Ausgabe?“

Gibt es eine neue Ausgabe? Armin Laschet: Grundgesetz enthält Eheverbot für Schwule und Lesben https://t.co/VHRDYti3Dt via @queer_de

— Volker Beck (@Volker_Beck) 2. Februar 2017

Am 14. Mai wird in Nordrheinwestfalen ein neuer Landtag gewählt: Nach einer YouGov-Umfrage im Auftrag von Sat.1 Ende Januar liegen SPD und CDU mit je 31 % gleichauf. Aktuell regieren die Sozialdemokraten mit den Grünen. Für eine Fortsetzung reicht es nach aktuellem Stand nicht, da die AfD mit großer Wahrscheinlichkeit ins Parlament einziehen wird. Auch für eine CDU/FDP-Koalition gibt es derzeit keine Mehrheit.


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