Bundesrat will bei Verbot von «Homoheilungen» Nachbesserungen
Der Deutsche Bundesrat hat am Freitagvormittag den Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt
«Konversionsbehandlungen» zur sexuellen Umorientierung von Homosexuellen und Transgeschlechtlichen werden verboten: Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt.
Mit den Stimmen von Union, SPD und FDP hatte der Bundestag Anfang Mai das Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionsbehandlungen verabschiedet (MANNSCHAFT berichtete). Insbesondere Minderjährige sollen damit vor schädlicher Beeinflussung geschützt werden. Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, ein Beratungsangebot einzurichten, um Betroffene zu unterstützen.
Ein deutliches Ja zum Schutz vor Hass
Verboten werden pseudo-therapeutische Behandlungen, die die sexuelle Identität einer Person ändern sollen. Diese werden, besonders in religiös-fundamentalistischen Kontexten, auch in Deutschland durchgeführt.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
In einer begleitenden Entschliessung kritisiert der Bundesrat, dass der Bundestag die Anregungen der Länder aus ihrer Stellungnahme überwiegend nicht aufgegriffen hat. So verweist er unter anderem auf die Regelung, nach der Fürsorge- und Erziehungsberechtigte, die entsprechende Taten an ihren Kindern begehen, unter Umständen von der Strafandrohung ausgenommen sind. Vor allem junge Menschen müssten umfassend vor Konversionstherapien geschützt werden, unterstreicht der Bundesrat. An die Bundesregierung appelliert er, etwaige Schutzlücken umgehend zu schliessen.
Wüstenstrom flieht vor «Konversionstherapie»-Verbot in die Schweiz
Um den Gesetzentwurf hatte es heftigen Streit gegeben. So kritisierte der LSVD deutliche Mängel und forderte die Abgeordneten von Union und SPD sogar auf, das Gesetz abzulehnen (MANNSCHAFT berichtete). Darauf reagiert Karl-Heinz Brunner, der queerpolitische Sprecher der SPD, in einem Gastbeitrag für MANNSCHAFT und warf dem LSVD «böswillige Falschbehauptungen» vor.
Alles könnte immer besser sein, so Brunner, auch dieses Gesetz. «Man muss doch aber feststellen, dass unser demokratische Prozess im Rückblick zu einer Farce verkommt, wenn nun das gemeinsam formulierte Ziel fallen gelassen wird. Die Forderung, dieses hart erkämpfte Gesetz abzulehnen, kann nicht ernst gemeint sein.»
Das Gesetz ist in keiner Weise perfekt, schriebt Lucas Hawrylak, der mit einer Petition für das Gesetz gekämpft hat (MANNSCHAFT berichtete), in einem Gastbeitrag für den Stern. «LGBTIQ in Deutschland hätten sich ein umfassenderes Verbot gewünscht. Ich weiss, dass viele Verbände und Vereine mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, dennoch ist das Gesetz realpolitisch ein Erfolg. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, da es Minderjährige vor einem schwerwiegenden Eingriff in ihre Persönlichkeitsentwicklung bewahrt.»
Die Grünen forderten ein Verbot auch für Therapien bei Erwachsenen und deswegen eine Heraufsetzung der Altersgrenze auf 26 Jahre. Auch die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis sagte in der Debatte, sie hätte sich eine höhere Altersgrenze gewünscht. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde aber im Plenum abgelehnt.
In Wien soll ein neues Denkmal für homosexuelle NS-Opfer entstehen
In Malta gilt ein Verbot der gefährlichen Therapien schon seit über drei Jahren (MANNSCHAFT berichtete). In Neuseeland dagegen möchte man Rücksicht auf die Religionsfreiheit nehmen (MANNSCHAFT berichtete).
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