Bochum erhält Stolpersteine für schwules Liebespaar
Die beiden hatten über mehrere Jahre ein Verhältnis und wurden von den Nazis verfolgt
Aufgrund einer mehrjährigen Neubaumassnahme in der Bochumer Kronenstrasse musste die ursprünglich bereits für 2018 geplante Verlegung der Stolpersteine verschoben werden. Sie findet nunmehr am 12. August statt. Geehrt wird damit ein schwules Paar.
Die Verlegung des Stolpersteines erfolgt am Geburtstag von Gerhard Krebs: Der Buchhalter wurde am 12. August 1907 in Bochum geboren. Er wurde erhängt im Gefängnis «Krümmede» in Bochum aufgefunden. Der andere war sein Freund, der Kaufmann Heinrich (Rufname: Heinz) Barenberg. Er überlebte die NS-Zeit. Beide wurden zuvor gemeinsam verurteilt nach § 175 wegen homosexueller Kontakte.
Im Zuge von Ermittlungen im Jahr 1936 gegen einen Volksschullehrer wegen homosexueller Kontakte wurde auch der Architekt Heinz S. verhört. Dieser versuchte, sich aus Angst vor dem Anschein, selbst homosexuell zu sein und damit möglicherweise in die Ermittlungen und in das Visier der Polizei und Justiz als vermeintlicher Straftäter zu geraten, dadurch zu befreien, dass er zahlreiche Namen von Personen nannte, die er für homosexuell hielt. Und die er im Rahmen seiner Laienspielgruppe beim Bühnenvolksbund, in dem auch Wahle mitwirkte, kennengelernt hatte.
Wörtlich teilte S. der Polizei mit: «Ferner möchte ich noch einen gewissen Krebs, der jetzt auf der Kronenstrasse wohnt, erwähnen, der m.E. ebenso veranlagt ist. Ich habe die beiden auch einmal angetroffen, als ich überraschend in die Wohnung des Krebs kam (…) Krebs hatte auch eine Anzahl perverser Bücher und Schriften in seinem Besitz.»
Weitere Vernehmungen von Personen aus dem Umfeld von Wahle, Barenberg und Krebs wurden mit Hilfe dieser Aussage durchgeführt. Aus den erhaltenen Schriftstücken ist bekannt, dass das Gericht im Verfahren gegen Gerhard Krebs und Heinz Barenberg feststellte, dass die beiden erwachsenen Männer miteinander über mehrere Jahre «widernatürliche Unzucht» betrieben (so die NS-Bezeichnung für ein sich liebendes Männerpaar.)
Die Beziehung zwischen Heinz Barenberg und Gerhard Krebs war demnach so gefestigt, dass Vater August Barenberg dem Freund seines Sohnes im Wohnhaus an der Kronenstrasse eine Unterkunft vermietete. Dass das Paar nicht in einer gemeinsamen Wohnung zusammenleben konnte, war aufgrund der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse zum eigenen Schutz unumgänglich: In der NS-Zeit war eine offensichtliche Männerbeziehung, ein gleichgeschlechtliches Liebesverhältnis lebensgefährlich.
Da die Akten des Verfahrens vor der vierten Kammer des Landgerichts Bochum nicht erhalten sind, steht nur fest, dass die Hauptverhandlung am 28.10.1936 mit einer Verurteilung von Gerhard Krebs endete. Barenberg war aufgrund der Tatsache, dass er zwischenzeitlich aus der Untersuchungshaft bis zur Hauptverhandlung entlassen worden war, die Flucht über die Schweiz nach Belgien gelungen.
Dokumentiert ist: Gerhard Krebs starb am 7. Februar 1939 im Alter von nur 31 Jahren im Gefängnis «Krümmede» in Bochum. Die Sterbeurkunde trägt den Eintrag: «Selbstmord durch Erhängen.»
Die ausführliche Recherche von Jürgen Wenke ist auf Stolpersteine-Homosexuelle.de nachzulesen.
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