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Berlin beschliesst erstes Antidiskriminierungsgesetz eines Bundeslandes

Der Justizsenator spricht von einem «Meilenstein in der Antidiskriminierungspolitik»

LGBTIQ News
Symbolbild: iStockphoto

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am heutigen Donnerstag mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen. Mit dem LADG werden die europäischen Vorgaben im Bereich des Antidiskriminierungsrechts im Berliner Landesrecht umgesetzt. Aus der Opposition kommt heftige Kritik.

Die Bürger*innen erhielten mit dem LADG ein Instrument, mit dem sie die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote durchsetzen können, heisst es aus der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung.

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Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) erklärte: «Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz stärken und verteidigen wir Respekt, Vielfalt und Freiheit in unserer Stadt. Das ist ein Meilenstein in der Antidiskriminierungspolitik dieses Landes mit bundesweiter Strahlkraft. Das in der Verfassung verankerte Diskriminierungsverbot wird mit diesem Gesetz in der Praxis anwendbar.»

Das LADG biete Schutz vor Diskriminierungen aufgrund rassistischer und antisemitischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status.


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Das LADG schliesse bestehende Schutzlücken bei Diskriminierungen durch hoheitliches Handeln und gebe den Betroffenen Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung. Ausserdem enthalte es eine Beweiserleichterung, ein Verbandsklagerecht und die Möglichkeit einer Prozessstandschaft. Zudem sehe das Gesetz die Einrichtung einer Ombudsstelle vor, die Betroffene unterstütze und auf eine gütliche Streitbeilegung hinwirken könne. (Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Sitz in Berlin bleibt derweil auch nach zwei Jahren führungslos – MANNSCHAFT berichtete).

«Was mich bedrückt und worum es geht, ist, dass die Polizei, so schildern es mir jedenfalls schwarze Bekannte im ganzen Stadtgebiet, schwarze Menschen mehr kontrolliert als andere», sagte Behrendt im RBB. «Das hat nichts mit kriminalistischem Geschick zu tun, sondern leider, leider in Einzelfällen eben auch mit Ressentiments.» Man wolle Betroffenen eine Beweiserleichterung und Schadenersatz ermöglichen, so der Senator.

Dabei gehe es nicht um begründete Kontrollen. «Es spricht überhaupt nichts dagegen, wenn die Polizei im Görlitzer Park einen schwarzen Mann kontrolliert, der sich dort Drogenhändler-typisch verhält.»
Das Gesetz richte sich vielmehr gegen die systematische Diskriminierung von Menschen. «Es geht beispielsweise um die Praxis des Racial Profiling, dass die Polizei eben nicht guckt und beobachtet, wer verhält sich wie, völlig unabhängig davon, was er für eine Hautfarbe hat und was er für ein Geschlecht hat.»


Senator Behrendt will künftig noch erreichen, dass die geschlechtliche und sexuelle Identität in den Schutzbereich des Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz aufgenommen werden. In diesem Gastbeitrag für MANNSCHAFT erklärt er warum.

Sebastian Walter, Berliner Grünen-Sprecher für Antidiskriminierung, hatte vorab erklärt: «Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz bekämpfen wir endlich institutionelle und strukturelle Diskriminierung! Wir geben allen Berliner*innen die Möglichkeit, Gleichbehandlung durch die öffentliche Hand rechtlich einzufordern. Wir werden die Wirksamkeit des Gesetzes in der Praxis genau beobachten und, wenn notwendig, zugunsten eines besseren Diskriminierungsschutzes weiterentwickeln. Bei den NGOs und Aktivist*innen, die uns bei der Ausarbeitung unterstützt haben, bedanken wir uns herzlich.»

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Wie wichtig ihre Arbeit sei, zeige die in den vergangenen Tagen am Gesetz geäusserte «zum grossen Teil ideologische und faktenfreie Kritik». Man lasse sich davon nicht beirren und setze diesen Ressentiments eine wirkungsvolle Antidiskriminierungspolitik entgegen, so Walter.

An dem Gesetz hatte es im Vorfeld heftige Kritik gegeben. Die Opposition forderte, das Gesetz komplett zu stoppen. Die AfD sprach bei Twitter von einem «Polizeihass-Gesetz». Aus dem Kreis der Polizeigewerkschaften gab es die Befürchtung, Polizist*innen müssten künftig beweisen, dass Diskriminierungsvorwürfe gegen sie falsch seien. Gewerkschaftsvertreter aus anderen Bundesländern brachten die Überlegung ins Spiel, künftig besser keine Polizeikräfte von ausserhalb mehr zu Einsätzen nach Berlin zu schicken.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) wies ebenso wie die Justizverwaltung diese Kritik als unberechtigt zurück.


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