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Wer Homo- und Transphobie propagiert, ist ein Verfassungsfeind

AfD verbieten oder nicht?

afd verbieten
Soll man die AfD verbieten? (Foto: AdobeStock)

AfD verbieten? Wer die Demokratie bekämpft, indem er mit ihren Institutionen spielt, hat nichts anderes verdient. Denn wer andere ausgrenzt, grenzt vor allem sich selbst aus, schreibt Stefan Mielchen in seinem Samstagskommentar*.

Unlängst bin ich über die Facebook-Seite eines Journalisten gestolpert, der viele seiner Beiträge mit einem klaren Bekenntnis beendet. Ganz gleich, ob es zum Thema passt oder nicht. Der Satz lautet: «Im übrigen bin ich dafür, dass die AfD verboten werden muss.» Mich hat das zunächst amüsiert und ich stellte mir die Frage: Würdest du deine eigenen Beiträge, gleich welchen Inhalts, auch so beenden?

MANNSCHAFT im März: Raus aus gesellschaftlichen Zwängen!

Dass ich so lange darüber nachdenken musste, irritierte mich. Aus dem Bauch heraus würde ich sofort sagen: Na klar, ist doch richtig: Diese Nazis gehören in kein Parlament! Auch wenn sich so ein Spruch vielleicht schnell abnutzt. Zugleich schob sich aber die innere
«Sind ja nicht alle Nazis»-Stimme in den Vordergrund. Das machte mich stutzig, denn ich hielt meine Haltung immer für eindeutig. War ich bereits der Opferrhetorik der Rechten aufgesessen?

Oder stimmte es nicht auch, was Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble in dieser Woche zu Beginn der Plenardebatte über die rassistischen Morde von Hanau sagte: dass die Begriffe Rassist und Faschist inzwischen inflationär gebraucht würden. Björn Höcke darf man, gerichtlich verbrieft, so nennen. Aber gilt das für alle? Und reicht das, um das Verbot gleich einer ganzen Partei zu wollen? Ich ärgerte mich über meine Verunsicherung und wollte die Sache vom Bauch in den Kopf verlagern. Ich gebe zu, dass mir das nicht leicht fiel.


Die AfD fragt … und danach war es ein Missverständnis?

Wann ist ein solches Verbot gerechtfertigt? Was kann oder muss unsere Demokratie aushalten, was kann oder muss sie ertragen? Reichen beispielsweise schon die programmatischen Aussagen der AfD und die vielen homo- und transphoben Zitate ihrer Vertreter*innen, die man ohne lange zu googeln findet? Schon wieder erwischte ich mich dabei, in die Rechtfertigungsfalle zu tappen: Ist das alles wirklich «schlimm genug»?

Natürlich! Homo- und Transphobie sind schliesslich keine Meinung, sondern eine zu verachtende Haltung, die den Werten unserer Verfassung eindeutig widerspricht. Wer Homo- und Transphobie zum Programm erhebt, ist in meinen Augen nicht nur ein*e Menschen-, sondern auch eine Verfassungsfeind*in. Aber welche Folgen kann das haben, wenn sich nicht einmal eine Mehrheit im Deutschen Bundestag findet, um ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes (MANNSCHAFT berichtete) zu verankern?

Eine Partei darf nur unter bestimmten Voraussetzungen verboten werden. Zweimal ist dies in der Geschichte der Bundesrepublik geschehen: Verboten wurden 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP) als Nachfolgeorganisation der NSDAP. Vier Jahre später folgte die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). An der NPD hingegen bissen sich ihre Gegner*innen bislang die Zähne aus; das hierfür zuständige Bundesverfassungsgericht lehnte 2017 ein Verbot ab. Begründung: Die NPD sei zwar «ideologisch eindeutig verfassungswidrig», aber politisch zu unbedeutend, um sie verbieten zu können.


Die Hürden für ein Verbot sind hoch, und das ist mit Blick auf die deutsche Geschichte gut und vernünftig. Eine Partei muss nachweislich gegen die Verfassung verstossen und es muss wahrscheinlich sein, dass sie damit erfolgreich ist und die Demokratie bedroht. Das Bundesverfassungsgericht stützt sich in einem solchen Verfahren nicht zuletzt auf die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes. Doch auch der ist umstritten – gerade bei vielen, die die AfD bekämpfen. Als ich nach den rassistischen Morden von Hanau an einer Demonstration gegen Rechts in Köln teilnahm, hörte ich mehrere Redner*innen, die ein Verbot des Verfassungsschutzes forderten und dafür genau so viel Applaus erhielten wie die Kölner Oberbürgermeisterin, die eine Beobachtung der AfD durch eben jenen Verfassungsschutz ausdrücklich forderte. Da muss man sich schon entscheiden.

FPÖ will Ehe für alle abschaffen – und scheitert

Ich habe diese Entscheidung für mich getroffen. Ich will, dass die gesamte AfD und ihre Netzwerke durch den Verfassungsschutz beobachtet werden und nicht nur der «Flügel». Mir reicht, was ich höre, sehe und lese, um diese Beobachtung für gerechtfertigt zu halten. Hanau, Halle, Thüringen – es gibt hierfür meines Erachtens ausreichend Anhaltspunkte, die eine Ahnung davon geben, dass und wie die AfD und ihre Netzwerke die Demokratie verachten und gefährden, unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt bekämpfen. Abseits dieser aktuellen Ereignisse sind ihre homo- und transphoben Ausfälle ebenfalls Beleg genug hierfür, auch wenn sie im öffentlichen Bewusstsein kaum verankert sind.

Im vergangenen Sommer habe ich an dieser Stelle ausführlich dargelegt, wie die AfD ihre diesbezügliche Agenda abarbeitet. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Damals schrieb ich:
«Die Partei will lange erkämpfte Rechte wieder abschaffen, sie kämpft gegen ein Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung und gegen eine zeitgemässe Sexualaufklärung. Sie bewegt sich ideologisch auf der gleichen, völkisch motivierten Grundlage, auf der die Nationalsozialisten die Verschärfung des Strafrechtsparagraphen 175 durchzogen.»

AfD verbieten? Es geht hier um Menschen!
Das mag für ein Verbot nicht ausreichen, für eine Beobachtung aber allemal. Was in meinen Augen schlimm genug ist. Denn es geht hier nicht um vermeintliche Minderheiten, sondern um Menschen – nicht um eine Quantifizierung ihrer Bedrohung, sondern um eine Qualifizierung. Wir alle in diesem Land geniessen das gleiche Recht auf Schutz vor Menschenfeindlichkeit, egal, wer und wie viele wir sind.

Für mich gilt weiterhin und angesichts der vergangenen Wochen noch viel mehr, was ich ebenfalls im vergangenen Sommer schrieb: Wer wie ein Nazi argumentiert, den muss man auch einen Nazi nennen. Die Antwort auf Worte, Taten, Haltungen und Programm der AfD kann nur Widerspruch und konsequente Verweigerung sein, und sei es ein Handschlag, wie Bodo Ramelow es in dieser Woche vorgemacht hat. Wer die Demokratie bekämpft, indem er mit ihren Institutionen spielt, hat nichts anderes verdient. Wer andere ausgrenzt, grenzt vor allem sich selbst aus.

In Anlehnung an das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren behaupte ich: Die AfD ist ideologisch eindeutig verfassungswidrig, politisch aber eben nicht zu unbedeutend, um sie nicht verbieten zu können. Deshalb bin ich selbstverständlich dafür, dass die AfD verboten werden muss. Welche Probleme das löst, steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt.

*Jeden Samstag veröffentlichen wir auf MANNSCHAFT.com einen Kommentar zu einem aktuellen Thema, das die LGBTIQ-Community bewegt. Die Meinung der Autor*innen spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wider.


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