Wien: Gericht ermöglicht Selbstbestimmung bei Geschlechtseintrag
Noch ist das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht rechtskräftig
Das Verwaltungsgericht Wien hat dem Antrag auf Änderung zu «divers» ohne Untersuchungen, Gutachten oder anderer Unterlagen stattgegeben.
«Offenkundig geht es um eine selbstbestimmte Zuordnung, für die keine besonderen Beweisregeln gelten» so steht es laut Verein Nicht Binär (Venib) im noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landesverwaltungsgerichts Wien. Die Kläger*in hatte auf Änderung des Eintrags zu «divers» geklagt. Wie bereits bei der Klage zu «nicht-binär» (MANNSCHAFT berichtete) war die Diskriminierung beim Zugang zu den alternativen Geschlechtseinträgen Gegenstand der Verhandlung. Nun sollen laut Venib die traumatisierenden Untersuchungen und Gutachten wegfallen.
Das Gericht habe alle Hürden für nichtig erklärt: «Wäre die Eintragung der Geschlechtsidentität auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens oder anderer Unterlagen vorzunehmen, würde dies wohl den Zweck einer zu respektierenden individuellen Entscheidung unterlaufen.»
Es werde eine Revision des Innenministeriums erwartet. Werde die Erkenntnis von einem Höchstgericht bestätigt, könnten die Menschen einfach aufs Amt gehen und ihren Geschlechtseintrag ändern. «Self-ID könnte also hierzulande schneller möglich werden, als bei unseren deutschen Nachbar*innen, die gerade ein Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg bringen», so Venib.
In Deutschland wird das Gesetz frühestens vor der Sommerpause erwartet, möglicherweise dauert es etwas länger (MANNSCHAFT berichtete).
In Wien gibt es seit letztem Jahr einen Zebrastreifen in der Farben der Transbewegung, als Statement gegen Diskriminierung (MANNSCHAFT berichtete).
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