Urteil: Rumänien verletzt Rechte homosexueller Paare

21 Paare hatten geklagt

Florin (li.) und Victor bei der Pride in Bukarest (Foto: privat)
Florin (li.) und Victor bei der Pride in Bukarest (Foto: privat)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Rumänien wegen der Ungleichbehandlung homosexueller Paaren verurteilt.

Gleichgeschlechtliche Paare hatten geklagt: Dass sie in dem Mitgliedstaat des Europarates nicht heiraten oder eine Eingetragene Partnerschaft eingehen dürfen, verletze ihre Menschenrechte, befand am Dienstag das EGMR. Mit einer Mehrheit von fünf zu zwei Stimmen sah das Gericht Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, der sich auf das Privat- und Familienleben bezieht.

Geklagt hatten u.a. Florin Buhuceanu und Victor, die seit neun Jahren zusammen sind (MANNSCHAFT berichtete).

Auch wenn Homosexualität in Rumänien nicht mehr unter Strafe steht: Rechtlich anerkannt werden schwule und lesbische Paare bis heute nicht. 21 Paare waren vor den EGMR in Strassburg gezogen, weil sie nicht dieselben Rechte hatten wie verheiratete Heteros.

Keines der Argumente der rumänischen Regierung gegen die rechtliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren wiege schwer genug, urteilte nun das Gericht: «Homosexuellen Partnerschaften die Anerkennung zu erlauben, würde die Institution der Ehe nicht beeinträchtigen, weil heterosexuelle Paare immer noch heiraten dürfen.»

Beispiel Adrian Coman: Für den Rumänen war die Ehe nicht nur ein Liebesbeweis, sondern auch eine Möglichkeit, für seinen amerikanischen Ehemann eine Aufenthalts­bewilligung zu erhalten. Doch die Behörden in Rumänien weigerten sich. Die Männer zogen bis vor den Europäischen Gerichtshof und bekamen 2018 Recht (MANNSCHAFT berichtete). Umgesetzt wurde das Urteil nicht.

Grosser Medienrummel: Adrian Coman 2016 vor dem rumänischen Verfassungsgerichtshof. (Foto: Anelise Salan)
Grosser Medienrummel: Adrian Coman 2016 vor dem rumänischen Verfassungsgerichtshof. (Foto: Anelise Salan)

Das Thema ist in Rumänien politisch umstritten: Im Oktober 2018 fand eine Volksabstimmung statt mit dem Ziel, eine mögliche Öffnung der Ehe von vornerein zu verhindern und dies entspechend in der Verfassung zu verankern (MANNSCHAFT berichtete. Ein gültiges Resultat setzt eine Wahlbeteiligung von 30 % aus. Doch nur knapp 20 % der Bevölkerung nahm den Gang an die Urne auf sich, von ihnen sprachen sich allerdings mehr als 90 % für eine restriktive Definition der Ehe aus.

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