Urteil: Bäcker dürfen schwulem Aktivisten Torte verweigern

Oberstes Gericht in London billigt nach vier Jahren die Ablehnung des Auftrags - keine LGBTIQ-Diskriminierung!

So sollte die Torte aussehen (Foto: Twitter)
So sollte die Torte aussehen (Foto: Twitter)

Die Sesamstrassen-Lieblinge Ernie und Bert als zuckersüsse Botschafter für die Eheöffnung? Diesen Auftrag für einen LGBTIQ-Aktivisten wollte eine Bäckerei in Nordirland nicht erfüllen – und hat nun Recht bekommen: Das Familienunternehmen Ashers Baking Company habe sich nicht der Diskriminierung schuldig gemacht, als es die Torten-Bestellung von Gareth Lee nicht annahm, entschied das Gericht am Mittwoch in London.

Lee erhielt sein Geld zurück, wollte sich mit der Ablehnung aber nicht abfinden und klagte. Er sah sich durch McArthurs Weigerung wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert.

Bürger zweiter Klasse? Der Aktivist Lee sagte nach dem Urteilsspruch, er fühle sich wie ein Bürger zweiter Klasse. Das Oberste Gericht erklärte wies seine Argumentation zurück: Zwar sei es „zutiefst erniedrigend und gegen die menschliche Würde, einer Person eine Dienstleistung wegen ihrer Rasse, ihres Geschlechts, ihrer Behinderung, sexuellen Orientierung, Religion oder Überzeugungen zu verwehren“, so Richterin Brenda Haler. Dies sei hier aber nicht der Fall. Die Bäckerei habe die Ausführung der Bestellung nicht wegen Lees sexueller Orientierung, sondern wegen der für die Torte vorgesehenen Botschaft abgelehnt.

LGBTIQ-Aktivist Peter Tatchell begrüßt Urteil Der einflussreiche britische LGBTIQ-Aktivist Tatchell begrüßte die Gerichtsentscheidung via Twitter als „Sieg der Meinungsfreiheit“.

Auch wenn er die Eheöffnung grundlegend anders bewerte als die Familie McArthur, „sollten in einer freien Gesellschaft weder sie noch irgendjemand sonst gezwungen werden, eine politische Vorstellung zu unterstützen, die sie ablehnen“, erklärte Tatchell. Das Urteil bedeute schließlich auch, dass Firmen eine Beteiligung an „sexistischen, fremdenfeindlichen oder schwulenfeindlichen Botschaften“ ablehnen dürften.

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