Uganda: Verfassungsgericht bestätigt Gesetz gegen Homosexualität
Todesstrafe inklusive
Uganda hat eines der restriktivsten Gesetze gegen Homosexuelle in Afrika. Selbst die Todesstrafe kann in bestimmten Fällen verhängt werden. Nun hat das Verfassungsgericht entschieden.
In Uganda hat das Verfassungsgericht am Mittwoch das umstrittene Gesetz gegen Homosexualität bestätigt. Die fünf Richter, die über eine Klage gegen das international viel kritisierte Gesetz entschieden, behielten nahezu alle Bestimmungen des Regelwerkes bei. Darunter fallen auch jene zur Todesstrafe und der lebenslangen Haftstrafe, die in bestimmten Fällen für homosexuelle Handlungen verhängt werden können.
Das Parlament des ostafrikanischen Landes hatte das Gesetz im vergangenen Jahr beschlossen. Ugandas Präsident Yoweri Museveni hatte es unterzeichnet (MANNSCHAFT berichtete).
Als Reaktion auf das Inkraftsetzen schränkten die Niederlande ihre Unterstützung für das ostafrikanische Land ein (MANNSCHAFT berichtete).
Vertreter*innen der LGBTIQ-Community hatten in den vergangenen Monaten berichtet, dass sich seit der Verabschiedung des Gesetzes Angriffe auf Homosexuelle oder Transmenschen verstärkt hätten. So wurde Anfang des Jahres ein bekannter Aktivist für die Rechte Homosexueller niedergestochen und schwer verletzt.
Die rechtliche Situation offen queerer Menschen ist nicht nur in Uganda schwierig. In 32 afrikanischen Ländern ist Homosexualität strafbar (MANNSCHAFT berichtete).
Ehrung für Michael Kajubi, Ugandas Exil-Botschafter für Vielfalt. Er erhielt in Berlin den «To Do Award Human Rights in Tourism» auf der Messe ITB und sprach mit MANNSCHAFT+ über seine Arbeit und sein neues Leben in Kanada.
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