Trans und inter Personen erhalten offiziell Zugang zum Polizeidienst
Die dgti befürwortet die Änderung der Dienstvorschrift: Die Polizei sende ein deutliches Willkommenssignal
Die Polizeidienstvorschrift (PDV) 300 wird diverser. Alle Geschlechter können jetzt zum Polizeidienst zugelassen werden, unabhängig ihrer körperlichen Geschlechtsmerkmale. Dies gilt seit Januar 2021.
Wie jetzt bekannt wurde, trat am zum Jahresbeginn die neue PDV 300 in Kraft. Diese ist nun ausdrücklich mit einem Hinweis an alle Geschlechter gerichtet. Nach der alten Regelung wurde hier noch zwischen Männern und Frauen unterschieden, die unterschiedliche Voraussetzungen hatten, um zum Dienst zugelassen zu werden. Nun ist er auch für trans, inter und nicht-binäre Menschen geöffnet worden.
Damit sendet die Polizei ein deutliches Willkommenssignal an alle Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen cis-binären Geschlechtsmodell identifizieren. Eine langjährige Diskriminierung, die von körperlichen Geschlechtsmerkmalen abhängig war, wird damit beendet. Das wird von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) ausdrücklich begrüsst.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Dienst in der Polizei sind in der Polizeidienstvorschrift 300 geregelt. Folgte man den dortigen Bestimmungen, blieb es trans und inter Personen bisher verwehrt, eine Laufbahn im Polizeidienst anzustreben. Denn die PDV 300 forderte z.B. einen stabilen Hormonhaushalt, männliche Polizisten mussten «mindestens einen funktionierenden Hoden» haben. Mit dieser Regelung wurden trans-männliche Bewerber pauschal ausgeschlossen, unabhängig ihrer physischen oder geistigen Fähigkeiten.
Inter Menschen erleben noch immer Diskriminierung bei der Arbeit
Auch trans Frauen wurden regelmässig abgelehnt, da diese sich in hormoneller Behandlung befinden. Der dgti lägen Bewerbungsunterlagen einer trans Frau vor, die für «dienstuntauglich» erklärt wurde1. Dies gelte so lange sie sich in hormoneller Behandlung befinde. Nach Abschluss dieser Behandlung dürfe sie sich erneut bewerben. Das sei zynisch, so die dgti, da eine Hormontherapie i.d.R. ein Leben lang erfolge. Trans Personen wurden damit pauschal abgelehnt.
Diese Diskriminierung wurde nun beendet. Die dgti habe nach eigenen Angaben gemeinsam mit weiteren Aktivist*innen und Politiker*innen darauf hingewirkt, dass die PDV 300 aktualisiert werden müsse. Eine Reform wurde mehrfach versprochen. Jetzt ist die finale Fassung in Kraft getreten. «Damit können nun auch trans, inter und nicht binäre Menschen offiziell in den Dienst der Polizei treten ohne Angst vor Ablehnung haben zu müssen», erklärte die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.
«Die Reform der PDV 300 ist ein historischer Schritt für einen diskriminierungsfreien Zugang zum Polizeidienst», erklärte auch Jens Brandenburg, LGBTI-politischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion am Freitag: Dies sei überfällig gewesen.
«Gute Polizeiarbeit entscheidet sich nicht an Geschlechtsteilen oder geschlechtsspezifischen Hormonsystemen. Es ist gut, dass absurde Ausschlusskriterien wie Brustimplantate oder der Verlust beider Hoden nun endlich gestrichen wurden. Für viele trans- und intergeschlechtliche Menschen waren diese Kriterien faktische Berufsverbote. Die neue Offenheit der Vorschriften muss jetzt auch im Recruiting mit Leben gefüllt werden. Eine vielfältige Polizei ist besser in der Gesellschaft verankert und stärkt das Vertrauen.»
Laut voriger Fassung der Polizeidienstvorschrift 300 bedeuteten etwa der «Verlust oder ein diesem gleichzusetzender Schwund beider Hoden» sowie das Nichtvorhandensein eines intakten gynäkologischen Hormonsystems eine grundsätzliche Dienstuntauglichkeit. Diese Kriterien diskriminierten trans und inter Menschen und fallen nun weg (MANNSCHAFT berichtete)
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