Trans Rechte bei Minderjährigen: Bundesgericht mit Leiturteil
Teenager darf ohne Zustimmung der Eltern Geschlechtseintrag ändern
Seit 2022 können trans Personen in der Schweiz ab dem 16. Lebensjahr ihr Geschlecht und ihren Vornamen unbürokratisch ändern – ohne Einwilligung der Eltern. Das Bundesgericht bestätigte dies nun.
Eine Klage wurde dahingehend zurückgewiesen.
Da ihr Kind Vornamen und Geschlechtseintrag ändern wollte, ist ein Elternpaar bis vor das Bundesgericht gezogen. Die Verantwortlichen entschieden jedoch zugunsten des 16-jährigen Teenagers.
Grundlage dafür ist die seit 2022 bestehende Gesetzesgrundlage, die es allen urteilsfähigen Personen zugesteht dementsprechende Änderungen im Personenregister vornehmen zu lassen (MANNSCHAFT berichtete). Die Eltern waren jedoch gegen diesen Schritt und reichten eine Klage ein.
Ihrem Standpunkt zufolge, habe der Beamte, der das Kind betreut hatte, für die Beurteilung der Urteilsfähigkeit nicht über ausreichende Qualifikation verfügt. Sie forderten, dass ein Psychiater eingesetzt werde, der sich auf Geschlechterfragen spezialisiert habe.
Den Eltern war im Januar 2022 durch die Jugendschutzbehörde des Kantons Genf vorläufig das Sorgerecht und die elterliche Obhut entzogen worden. Ein Jahr später wurden sie dem Amt erneut gemeldet und es wurde eine Erziehungsbeistandschaft, eine Familientherapie und eine Unterbringung im Heim angeordnet, wie aus den aktuellen Gerichtsakten hervorgeht.
Dies miteinbeziehend habe das Bundesgericht in Lausanne eine vorherige Entscheidung aus Genf bestätigt. Es wurde betont, dass es sich bei der Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags lediglich um einen Verwaltungsakt handle, der widerrufen werden könne. Es bestehe zudem kein Zusammenhang mit körperlichen Eingriffen einer Geschlechtsangleichung. Die Eltern sind aufgefordert, die Ausweispapiere ihres Kindes auszuhändigen.
Das Gericht habe bei der Beurteilung des Falls auch die Entstehungsgeschichte von Artikel 30a ZGB berücksichtigt. Daraus geht hervor, dass ausdrücklich auf das Vorlegen eines ärztlichen Attests verzichtet werden sollte.
In der Schweiz erleben LGBTIQ-Personen häufiger Gewalt und Diskriminierung als in anderen europäischen Ländern. Das und mehr belegte eine neue Studie (MANNSCHAFT berichtete).
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