Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare tritt am 1. Januar 2018 in Kraft
Am 1. Januar 2018 tritt in der Schweiz das revidierte Adoptionsrecht in Kraft, darunter auch die Stiefkindadoption. Zudem wird das Mindestalter für Adoptiveltern gesenkt und das Adoptionsgeheimnis gelockert. Für gleichgeschlechtliche Paare weiterhin nicht erlaubt ist die Volladoption.
Die Stiefkindadoption wird gelockert. Ab dem neuen Jahr dürfen auch Personen in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer faktischen Lebensgemeinschaft das Kind ihrer Partnerin oder ihres Partners adoptieren. Das Datum der Inkraftsetzung wurde vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 5. Juli 2017 beschlossen.
Der Nationalrat hatte das revidierte Adoptionsgesetz am 30. Mai 2016 mit 115 zu 65 Stimmen bei fünf Enthaltungen verabschiedet, allerdings wurde dabei die vom Ständerat beschlossene Volladoption für gleichgeschlechtliche Paare abgelehnt. Die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare war konservativen Kreisen ein Dorn im Auge. Das von ihnen geplante Referendum konnte aufgrund fehlender Unterschriften jedoch nicht ergriffen werden.
Die Adoption fremder Kinder bleibt eingetragenen Paaren und Paaren in einer faktischen Lebensgemeinschaft also weiterhin nicht erlaubt.
Der Dachverband Regenbogenfamilien, deren Mitglieder sich lange für die Stiefkindadoption eingesetzt hatten, zeigte sich hoch erfreut. «Endlich dürfen wir unsere eigenen Kinder aodptieren», stand auf seiner Facebookseite.
So sieht das neue Adoptionsrecht aus Das neue Adoptionsrecht soll der Tatsache Rechnung tragen, dass immer mehr Kinder bei unverheirateten oder gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen.
Ein weiteres Element der Revision ist die Senkung des Mindestalters für eine Volladoption von 35 auf 28 Jahre. Zudem ist die Dauer der Ehe nicht mehr ausschlaggebend. Künftig muss ein Paar mindestens drei Jahre lang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, um ein fremdes Kind adoptieren zu dürfen.
Künftig können leibliche Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben und später nach ihm suchen oder Informationen erhalten möchten, dessen Personalien in Erfahrung bringen – vorausgesetzt, das volljährige oder zumindest urteilsfähige Adoptivkind hat der Bekanntgabe zugestimmt. Ferner sollen adoptierte Kinder das Auskunftsrecht über ihre leiblichen Geschwister erhalten. Einen absoluten Anspruch auf die Bekanntgabe der Personalien der leiblichen Eltern hat das Kind wie bisher erst dann, wenn es volljährig ist.
Das könnte dich auch interessieren
Dating
Drohen Grindr & Co damit, queerfeindliche Republikaner zu outen?
In den USA sorgt ein Social-Media-Post für Aufsehen: Angeblich sollen Dating-Apps gedroht haben, versteckt lebende republikanische Politiker zu outen, falls die Partei weiter das Ende der Ehe für alle betreibt.
Von Newsdesk Staff
Coming-out
Queerfeindlichkeit
News
Deutschland
Nach queerfeindlichem Angriff in Berlin – Polizei bittet um Mithilfe
Mit der Veröffentlichung von Fotos sucht die Polizei Berlin nach einem Mann, der zusammen mit drei weiteren Männern am 6. Juli 2023 in Kreuzberg zwei Frauen queer- und frauenfeindlich beleidigt und verletzt haben soll.
Von Newsdesk Staff
Queerfeindlichkeit
News
Lesbisch
USA
Gedenken an Harvey Milk soll getilgt werden, zugunsten von Charlie Kirk
Ein republikanischer Abgeordneter des Bundesstaates Utah hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, um eine dem Schwulen-Aktivisten Harvey Milk gewidmete Strasse nach Charlie Kirk umzubenennen.
Von Newsdesk Staff
News
Aktivismus
International
USA
«LGBTIQ geben mir Krebs» – Fluggast erzwingt Notlandung
Eine Maschine von Sun Country Airlines musste in Chicago zwischenlanden, nachdem ein Mann an Bord lautstark gegen queere Menschen hetzte. Der Passagier trug 15 Masken!
Von Newsdesk Staff
Queerfeindlichkeit
News
Kurznews
International