Sorge um «Maja» – Haftbedingungen sind «erschreckend»

Die nicht-binäre Person ist derzeit in einem ungarischen Gefängnis

Symbolfoto: Matthew Ansley / Unsplash
Symbolfoto: Matthew Ansley / Unsplash

Die Auslieferung einer nicht-binären Person aus der linken Szene für einen Prozess in Ungarn hat für viel Kritik gesorgt. Politiker*innen haben sie dort besucht.

Nach der umstrittenen Auslieferung der als «Maja» bekannten Person aus der linken Szene für einen Prozess in Ungarn kritisieren Linke-Politiker*innen deren Haftbedingungen. Noch-Linke-Chef Martin Schirdewan und Martina Renner, innenpolitische Sprecherin der Gruppe Linken im Bundestag, haben diese nach eigene Angaben in Ungarn im Gefängnis besucht. Die Haftbedingungen von «Maja» seien erschreckend, teilten sie mit. Jeglicher Kontakt zu Mithäftlingen sei untersagt und es gebe eine Videoüberwachung rund um die Uhr, hiess es.

Die 23-jährige in Jena geborene Person ist in der Nacht zum 28. Juni nach Ungarn ausgeliefert worden – nur wenige Stunden, nachdem das Berliner Kammergericht grünes Licht dafür gegeben hatte. Zwar war eine Beschwerde dagegen beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich. Doch bevor diese vorlag, war «Maja» bereits in Ungarn (MANNSCHAFT berichtete).

Dieses Vorgehen sorgt bis heute für Kritik. Die Behandlung widerspreche rechtsstaatlichen Grundsätzen, betonten Schirdewan und Renner erneut. Die Bundesregierung müssen schnellstmöglich eine Rücküberstellung erwirken.

In Deutschland demonstrierten Hunderte für die Freilassung der nicht-binären Person. In Hamburg zogen bei einer Demonstration 600 Menschen durch die Strassen (MANNSCHAFT berichtete).  Im Leipziger Stadtteil Connewitz wurde ein Polizeiposten mit einem grossen Graffiti beschmiert. Der Schriftzug lautete «Free Maja» (MANNSCHAFT berichtete).

Die Behörden in Ungarn werfen «Maja» vor, seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, deren Ziel es gewesen sein soll, Sympathisant*innen der extremen Rechten anzugreifen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt deswegen ebenfalls gegen «Maja». Aufgrund des Auslieferungsersuchens aus Ungarn stellte sie ihr Verfahren zurück.

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