«Skandalurteil» nach homophober Hetze: Manfred Hauke freigesprochen
Der Theologe hatte die Veröffentlichung eines Artikels gegen Schwule zugelassen
Professor Manfred Hauke von der theologischen Fakultät der Universität der italienischen Schweiz musste vorm Polizeigericht in Bellinzona erscheinen: Ihm wurde vorgeworfen, Homosexuelle diskriminiert und zu Hass aufgerufen zu haben.
Den umstrittenen Artikel in der katholischen Monatszeitschrift Theologisches hatte allerdings nicht Hauke selbst geschrieben, sondern der polnische Theologe Dariusz Oko (MANNSCHAFT berichtete). Er erschien im Januar 2021. Hauke ist allerdings der Herausgeber von Theologisches.
In seinem Text geisselt Oko Schwule als «rücksichtslose Parasiten» und bezeichnet sie als «Krebsgeschwür», das sogar bereit sei, seinen Wirt zu töten, wie die NZZ berichtete.
Ausserdem ist von einer «Homomafia» die Rede. Dazu passt die Überschrift des Beitrags von Oko: «Über die Notwendigkeit, homosexuelle Cliquen in der Kirche zu begrenzen».
Wegen Volksverhetzung angeklagt Da Theologisches in Deutschland veröffentlich wird, hatte zuerst die Kölner Staatsanwaltschaft Oko und Chefredakteur Johannes Stöhr wegen Volksverhetzung angeklagt. Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren eine Anzeige des schwulen Münchner Priesters Wolfgang Rothe.
Oko und Ströhr konnten im Mai 2022 eine Einstellung des Verfahrens erreichen, gegen Auflage von Zahlung von 3‘150 Euro im Falle Okos und 4‘000 Euro im Falle Stöhrs.
Ermittlungen gegen Hauke als Herausgeber von Theologisches, der in einem Interview auf dem Portal kath.net die Veröffentlichung von Okos Artikel nachdrücklich verteidigte, hatte die Kölner Staatsanwaltschaft abgelehnt. Daraufhin zeigte die Schweizer LGBTIQ-Organisation Pink Cross Hauke an seinem Arbeitsplatz im Tessin an. Er habe als Herausgeber eine Mitverantwortung, argumentierte Pink Cross (MANNSCHAFT berichtete).
Die Tessiner Staatsanwaltschaft verhängte gegen Hauke eine bedingte Geldstrafe von 9‘450 Franken und eine Busse von 1‘800 Franken. Doch der Professor reichte einen Rekurs dagegen ein, weshalb es zum Prozess in Bellinzona kam, so das Nachrichtenportal Watson.ch.
Nur Wortwahl kritisiert Der Anwalt von Hauke behauptete, der inkriminierte Artikel sei kein Angriff auf alle Homosexuellen, sondern nur auf jene, die innerhalb der Kirche pädophile Verbrechen begangen hätten.
Im Prozess kritisierte Einzelrichterin Petra Vanoni zwar die Wortwahl im Theologisches-Beitrag, konnte aber keinen Verstoss gegen die sogenannte Rassismus-Strafnorm des Schweizerischen Strafgesetzbuches erkennen.
Das Gericht in Bellinzona sprach Hauke daher vom Vorwurf frei, gegen das Diskriminierungsverbot der Schweiz verstossen und zu Hass gegen homosexuelle Menschen aufgerufen zu haben. Vanoni hob damit einen Strafbefehl der Tessiner Staatsanwaltschaft auf. Verschiedene Medien sprechen deswegen von einem «Skandalurteil in der Schweiz».
Derweil läuft ein Prüfungsverfahren an der Theologischen Fakultät Lugano, diese gehört zur staatlichen Universität der italienischen Schweiz. Eine Ad-hoc-Kommission solle beurteilen, «ob das Verhalten von Professor Hauke gegen die Grundprinzipien der Universität und ihren Ethikkodex verstossen hat», heisst es.
Wie zu Beginn dieser Woche bekannt wurde, habe der Theologisches-Herausgeber selbst darum gebeten, von seiner Lehrtätigkeit suspendiert zu werden.
Wenn die Pharmaindustrie eine sexuelle Revolution einläutet: Müssen schwule Männer zu Langzeitpatienten werden, um ihre Sexualität ausleben zu können? Dieser Frage stellt sich der Fotograf Samuel Spreyz (MANNSCHAFT+).
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