Sechs Geschlechter an der Volksschule – FPÖ schäumt

Schule klassenraum
Symbolbild (Bild: Pexels/Max Fischer)

An einer österreichischen Volksschule gibt es beim Geschlecht sechs Auswahlmöglichkeiten. Die FPÖ gibt sich, wenig überraschend, entsetzt. Dabei ist die Auswahl von der Verfassung gedeckt.

Die kleine niederösterreichische Gemeinde Absdorf hat es in die Schlagzeilen geschafft. Nun wird in ganz Österreich darüber diskutiert, ob das Anmeldeformular an der dortigen Volksschule in Ordnung ist. Eltern, die ihr Kind in Absdorf an der Schule anmelden, haben beim Geschlecht sechs Auswahlmöglichkeiten. Manche Eltern sind darüber empört. Sie wandten sich an die rechtsextreme Freiheitliche Partei (FPÖ).

Gleich mehrere FPÖ-Politiker fordern die Bildungsdirektion zum Einschreiten auf. «Die Eltern sprechen von absurd sowie irre und liegen damit nicht falsch», sagt FPÖ-Gemeinderat Daniel Hollensteiner. «Wenn eine Volksschule in Absdorf derart ideologisch aufgeladene Formulare ausgibt, läuft etwas grundsätzlich falsch.»

Kurz danach hat sich der niederösterreichische FPÖ-Landesparteiobmann und Landeshauptmann-Stellvertreter Udo Landbauer eingeschaltet. «Die Zukunft unserer Familien und unserer Heimat Niederösterreich basiert auf zwei und mit Sicherheit nicht auf sechs Geschlechtern. Und alle Landsleute, denen Begrifflichkeiten wie Heimat, Familie und Werte am Herzen liegen, wissen das im Gegensatz zu einer lauten, woken Minderheit», betont Landbauer. «Nur durch Mann und Frau wird die traditionelle Familie in Niederösterreich weiterhin Bestand haben – und in der Familie liegen schliesslich auch die Zukunft und all unsere Hoffnungen unseres Landes», sagt Landbauer. Er spricht von «Gender-Irrsinn» und «Fantasie-Geschlechtern».

Fakt ist, dass das Verhalten der Volksschule der österreichischen Rechtslage entspricht. Denn die sechs Auswahlmöglichkeiten beim Geschlecht gehen auf ein Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs zurück. So verlangte der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2018, dass Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im österreichischen Personenstandsregister und in Urkunden haben.

Der Verfassungsgerichtshof verwies auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieser gebiete es, dass die menschliche Persönlichkeit in ihrer Identität, Individualität und Integrität zu schützen ist – und somit bestehe ein «Recht auf individuelle Geschlechtsidentität», betonte der Verfassungsgerichtshof.

Auf Basis dieses Urteils hat die Regierung in Wien im Jahr 2022 eine Änderung des Meldegesetzes beschlossen. Seitdem gibt es auf den österreichischen Meldezetteln in der Kategorie Geschlecht sechs Auswahlmöglichkeiten: männlich, weiblich, divers, inter, offen und keine Angabe. Genau diese sechs Auswahlmöglichkeiten hat die Volksschule übernommen.

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