Tunesier wurde vergewaltigt und wegen Homosexualität verurteilt
Vier Wochen sass der 22-Jährige zuvor in U-Haft
Ein Gericht der südtunesischen Stadt Sfax hat den jungen Mann am Montag wegen angeblicher homosexueller Handlungen zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt. Er ist das Opfer einer Vergewaltigung.
Der 22-jährige Anas wurde von zwei Männern vergewaltigt und ausgeraubt. Als er zur Polizei ging, um Anzeige zu erstatten, war er es, den man ins Gefängnis steckte, weil man ihm vorwarf, schwul zu sein. Gegen seine Angreifer wurde nicht ermittelt. Schlimmer noch: Mit einer erzwungenen Analuntersuchung versuchte man zu beweisen, dass er schwul sei. Diese Untersuchungen sind seit über einem Jahr in Tunesien verboten.
Bundestag erklärt homophobe Herkunftsstaaten als «sicher»
Der 22-Jährige, von dessen Schicksal u. a. die Organisation All out berichtet hatte, war zuvor vier Wochen in Untersuchungshaft. «Er wird von anderen Häftlingen belästigt und angegriffen und steht kurz vor einem Zusammenbruch», heisst es in einer Petition, die die tunesische Regierung aufrief, unverzüglich für die Freilassung von Anas zu sorgen.
Während der Mann, der laut Agentur AFP bereits 26 Jahre alt ist, für insgesamt acht Monate ins Gefängnis muss, wurden auch die beiden Täter verurteilt – zu jeweils sechs Monaten wegen Homosexualität, ferner zu 15 Tagen wegen Gewaltanwendung und anderthalb Monaten wegen Diebstahls.
Tunesien als sicherer Herkunftsstaat? Tunesien gehört neben Algerien, Marokko und Georgien zu den Ländern, die von der Bundesregierung zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden sollen. Der Bundesrat soll in einer Woche über das zustimmungspflichtige Gesetz abstimmen. Die Bundesregierung ist auf die Zustimmung von mindestens zwei Ländern angewiesen, in denen Grüne oder Linke mitregieren.
Hessen wird das nicht sein, wie sich am Donnerstag vergangener Woche im Landtag zeigte. Dort stimmten SPD, FDP und AfD dafür, Algerien, Marokko und Tunesien das Prädikat «sicher» zu verleihen, obwohl dort unter anderem Homosexuelle staatlich verfolgt werden. Die Regierungsparteien CDU und Grüne ebenso wie die Linke stimmten dagegen.
Die FDP-Landtagsfraktion hatte Schwarz-Grün zuvor aufgefordert, dem Gesetz im Bundesrat zuzustimmen. Zwar gebe es im Bundestag eine Mehrheit, doch die Grünen nähmen die Politik mit ihrer «ideologischen Blockadehaltung» in «populistische Geiselhaft», so der FDP-Abgeordnete Stefan Müller. Die Linken-Abgeordnete Saadet Sönmez warf der FDP-Fraktion Rassismus vor, nahm dies aber nach einer Rüge zurück.
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Bei sicheren Herkunftsstaaten geht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Regel davon aus, dass dem Antragsteller keine Verfolgung droht. Wer aus einem solchen Herkunftsstaat kommt, dessen Asylantrag wird regelmässig als «offensichtlich unbegründet» abgelehnt. Vorteil für die Behörden: Die Anträge von Antragstellern aus diesen Ländern lassen sich damit schneller bearbeiten. Personen, deren Anträge abgelehnt werden, können innerhalb von vier Wochen ab der Antragstellung in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden.
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