Schwuler Iraker abgeschoben – «Unfassbarer Skandal!»
Das neue «Rückführungsverbesserungsgesetz» werde von Seiten des BAMF missbraucht, so die Kritik
Wie die Vereine Imedana, Iraqueer und LSVD mitteilen, wird der schwule Geflüchtete Ali A. derzeit nach Irak abgeschoben. Zuvor verbrachte er mehrere Wochen in Abschiebegewahrsam.
Seine Rechtsanwältin aus Nürnberg stellte zuvor gemeinsam mit Imedana einen Asylfolgeantrag und machte deutlich, dass er wegen der dortigen Verfolgung als schwuler Mann unmöglich in den Irak zurückkehren kann. Am 12. Juli fand hierzu eine informatorische Anhörung in der Abschiebehafteinrichtung in Eichstätt statt. Am 10. Juli wurde seine Anwältin «über die Absicht, die Anhörung am 12. Juli durchzuführen» informiert. Es gab allerdings weder eine ordentliche Ladung, noch wurde ihr – trotz Nachfrage – die Uhrzeit der Anhörung mitgeteilt», heisst es.
Das kritisieren Imedana Nürnberg, IraQueer und LSVD in einer gemeinsamen Pressemitteilung. «Dass das BAMF eine extrem zeitlich begrenzte Anhörung durchführt, den langjährigen Lebenspartner nicht anhört, unseren Input ignoriert und dann zu dem Entschluss kommt, der Antragsteller sei nicht schwul und könne in den Irak abgeschoben werden, ist ein unfassbarer Skandal, wie ich ihn noch nie in meiner beruflichen Laufbahn und Hunderten von Asylverfahren erlebt habe», so Tobias Wöhner von Imedana.
Wöhner sei am 12. Juli gemeinsam mit dem langjährigen Beziehungspartner des Antragstellers nach Eichstätt in die Abschiebehaft gefahren. Dort angekommen machte die zuständige Entscheiderin sofort klar, dass sie nicht beabsichtigt, den Partner des Antragstellers anzuhören, obgleich es in dem Asylfolgeverfahren ausschliesslich um die Glaubwürdigkeit der Homosexualität gegangen sei.
Es scheine, dass das BAMF versuche, Tatsachen zu schaffen, NGOs wie Imedana den Zugang zu Anhörungen zu erschweren und eine anwaltliche Vertretung unmöglich zu machen. «Dies stellt eine Aushöhlung des Rechtsstaats dar und ist besonders problematisch, wenn sie Geflüchtete trifft, die wie Ali zweifelsfrei einen Anspruch auf Schutz in Deutschland hätten, was auch die gängige Entscheidungspraxis der Gerichte und des Bamf selbst ist.» Dieses Vorgehen zeige, wie das neue «Rückführungsverbesserungsgesetz» von Seiten des BAMFs missbraucht werde, um Rechtsmittel auszuhebeln.
Jörg Hutterer aus dem Bundesvorstand des LSVD erklärt: «Genau vor dieser Situation haben wir gewarnt, als wir uns gegen das neue „Rückführungsverbesserungsgesetz“ ausgesprochen haben. Es muss sichergestellt sein, dass Rechtsmittel zur Verfügung stehen und ein derartiges Vorgehen des BAMFs entschieden zurückgewiesen wird. Hier stehen das BMI und die BAMF-Leitung in der Pflicht. Wir fordern eine umgehende Klarstellung, wie es zu dieser Situation kommen konnte.»
Am 22. Juli, also einen Tag vor der geplanten Abschiebung, hatte das BAMF Zirndorf per E-Mail den Bescheid an die Rechtsanwältin geschickt, mit dem Hinweis, dass die förmliche Zustellung, die nötig sei, um Rechtsmittel einzulegen, auf dem Postweg erfolge, teilen die Vereine mit. Zu diesem Zeitpunkt hatte das BAMF Zirndorf aber bereits der Ausländerbehörde mitgeteilt, dass der Antrag nur zur Verzögerung gestellt worden sei, und machte so den Weg frei, um Ali A. abzuschieben, obgleich der Bescheid noch gar nicht zugestellt worden war. Dies geschah wenige Monate, nachdem das irakische Parlament die Verfolgung von Homosexuellen im Irak weiter verschärft hat. Das Parlament hat ein Gesetz zu gleichgeschlechtlichen Beziehungen verabschiedet, das Haftstrafen von bis zu 15 Jahren vorsieht (MANNSCHAFT berichtete).
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