Brutal töteten sie schwulen Mann: Urteil wegen Totschlags
Es gab keinen konkreten homophoben Auslöser, fand die Staatsanwaltschaft in Chemnitz
Im April 2018 starb Christopher W. auf einem ehemaligen Bahngelände in Aue: Bei dem schwulenfeindlichen Hassverbrechen wurde der 27-Jährige von drei Männern brutal misshandelt und getötet. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Anführer Mord vorgeworfen und lebenslange Haft gefordert. Doch verurteilt wurde das Trio am Freitag wegen Totschlags.
Terence H., der 27-jährige Haupttäter, sowie Stephan H. (22) und Jens H. (22) brachten am 17. April 2018 auf einem ehemaligen Bahngelände in Aue im sächsischen Erzgebirgskreis einen schwulen Mann um: Christopher wurde brutal misshandelt und getötet. Der Prozess vor dem Landgericht Chemnitz hatte Ende 2018 begonnen. Alle drei Täter legten Teilgeständnisse ab.
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Nun müssen sie ins Gefängnis, für elf bis 14 Jahre. Zudem ordnete die Kammer für die beiden Mittäter vor Haftantritt eine Entziehungstherapie im Massregelvollzug für zweieinhalb Jahre an.
Zwar sah es die Kammer als erwiesen an, dass die drei Deutschen den schwulen Mann getötet haben, verneinte aber Mordmerkmale. «Sie haben in menschenverachtender Weise einen Menschen getötet», erklärte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger in der Urteilsbegründung.
Was nach Ansicht der Amadeu Antonio Stiftung, die sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus einsetzt, völlig untergeht: «Der rechtsextreme Hintergrund und die homofeindliche Einstellung der Täter. Zwar bezeichnete die Richterin die Tat als menschenverachtend. Die ideologische Gesinnung der Täter blieb jedoch unbenannt. Auch der Staatsanwalt sah kein rechtes Motiv.» Das sei irritierend, so die Stiftung bei Facebook, da die Tat auch offiziell als «politisch motivierte Kriminalität rechts» eingeordnet werde.
Trio hat «mit absolutem Vernichtungswillen gehandelt» Wegen des unfassbar brutalen Vorgehens der Täter hatte der Fall für grosses Aufsehen gesorgt. Das Trio habe ab einem bestimmten Zeitpunkt «mit absolutem Vernichtungswillen gehandelt», so Staatsanwalt Stephan Butzkies. Die Tat war «aussergewöhnlich für die Kammer», fand auch die Vorsitzende Richterin.
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Schwulenfeindliches Hassverbrechen unter Freunden Das Opfer, Christopher, war eigentlich mit den Tätern befreundet. Mit zweien von ihnen lebte er im betreuten Wohnen im gleichen Haus. Sie waren ohne Job, verbrachten Zeit miteinander, nahmen Drogen, betranken sich. Doch im April letzten Jahres war es aus mit der Freundschaft. Vollkommen enthemmt schlug das Trio auf ihn ein und trat ihn. Sie schnitten ihm in seine Arme und ins Gesicht. Schliesslich lag ihr Opfer in einer Grube, und seine Killer stiessen ihn vom Grubenrand eine 23 Kilo schwere Tür immer wieder ins Gesicht. Die Angeklagten gaben an, sie wollten Christopher nur eine Lektion erteilen, weil er Lügen erzählt haben soll.
Die Obduktion ergab als Todesursache eine Hirnstammprellung und -zertrümmerung bei offenen Brüchen des Gesichts. Der Rechtsmediziner Christian König, ein Mann mit 30 Jahren Berufserfahrung, sagte laut Medienberichten, er habe nur ein Mal etwas Vergleichbares gesehen.
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Die politische Einordnung der Tat bleibt umstritten. In der Kriminalstatistik wird sie als Verbrechen mit rechtem Motiv geführt. Doch die Staatsanwaltschaft, der psychiatrische Gutachter und auch die Kammer sahen das anders. Die zuständige Polizeidirektion Chemnitz hatte erklärt, die Einstufung sei wegen des möglichen homophoben Motivs erfolgt. Dagegen meinte Staatsanwalt Butzkies nach dem Urteilsspruch: «Es gab keinen konkreten homophoben Auslöser für die Tat.»
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