Parlament erleichtert Adoption für Regenbogenfamilien
Die einjährige Wartefrist soll entfallen
Das Parlament in der Schweiz kommt dem Anliegen von Regenbogenfamilien nach und will die Stiefkindadoption erleichtern. Dafür soll die Voraussetzung eines einjährigen Pflegeverhältnisses entfallen.
Das hat nach dem Nationalrat am Mittwoch auch der Ständerat entschieden. Die Voraussetzung des einjährigen Pflegeverhältnisses als Adoptionsbedingung für ein Stiefkind soll demnach entfallen, wenn ein leiblicher Elternteil bereits bei Geburt des Kindes mit dem Adoptionswilligen zusammenlebt. Für die Anpassung hatte sich unter anderem die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) stark gemacht.
«Es gehe darum, die Interessen des Kindes abzusichern», sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter es in der offiziellen Mitteilung des Parlaments. Es werde nach der «Ehe für alle» auch eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher und heterosexueller Partnerschaften im Adoptivrecht angestrebt.
«Bleibe es bei der Voraussetzung, wäre das Kind zwei Jahre lang rechtlich ungenügend geschützt, wenn Pflegeverhältnis und Verfahren eingerechnet werden. Das benachteilige es gegenüber Stiefkindern heterosexueller Paare und könne beim Tod eines Elternteils dramatische Auswirkungen haben», so die beBegründung der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N).
Keine Bestätigung gab es hingegen für einen verstärkten Rechtsschutz für im Ausland durch Fortpflanzungsmedizin oder Samenspende gezeugte Kinder. Bei heterosexuellen Paaren gilt der Mann gewöhnlich als Vater und das Kind hat von Geburt an zwei Elternteile.
Keller-Sutter widersetzte sich nun zusammen mit der Mehrheit der vorberatenden Kommission und der Mehrheit des Ständerats dieser Ausdehnung der Elternschaftsvermutung. Es gebe international keine Standards bei den Daten (MANNSCHAFT berichtete). Gerade bei der Samenspende im Ausland sei die Äquivalenz nicht gegeben und eine Überprüfung manchmal schwierig.
Seit dem 1. Januar 2018 können sich in der Schweiz Regenbogenfamilien mit Stiefkindadoptionen rechtlich absichern. Die Lösung ist aber nicht ideal (MANNSCHAFT+). Fehlregelungen im Namensrecht, Einmischungen der KESB und die bisher geltende einjährige Wartefrist lassen haben eine Gleichstellung gegenüber heterosexuellen Paaren verhindert.
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