Parlament erleichtert Adoption für Regenbogenfamilien
Die einjährige Wartefrist soll entfallen
Das Parlament in der Schweiz kommt dem Anliegen von Regenbogenfamilien nach und will die Stiefkindadoption erleichtern. Dafür soll die Voraussetzung eines einjährigen Pflegeverhältnisses entfallen.
Das hat nach dem Nationalrat am Mittwoch auch der Ständerat entschieden. Die Voraussetzung des einjährigen Pflegeverhältnisses als Adoptionsbedingung für ein Stiefkind soll demnach entfallen, wenn ein leiblicher Elternteil bereits bei Geburt des Kindes mit dem Adoptionswilligen zusammenlebt. Für die Anpassung hatte sich unter anderem die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) stark gemacht.
«Es gehe darum, die Interessen des Kindes abzusichern», sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter es in der offiziellen Mitteilung des Parlaments. Es werde nach der «Ehe für alle» auch eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher und heterosexueller Partnerschaften im Adoptivrecht angestrebt.
«Bleibe es bei der Voraussetzung, wäre das Kind zwei Jahre lang rechtlich ungenügend geschützt, wenn Pflegeverhältnis und Verfahren eingerechnet werden. Das benachteilige es gegenüber Stiefkindern heterosexueller Paare und könne beim Tod eines Elternteils dramatische Auswirkungen haben», so die beBegründung der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N).
Keine Bestätigung gab es hingegen für einen verstärkten Rechtsschutz für im Ausland durch Fortpflanzungsmedizin oder Samenspende gezeugte Kinder. Bei heterosexuellen Paaren gilt der Mann gewöhnlich als Vater und das Kind hat von Geburt an zwei Elternteile.
Keller-Sutter widersetzte sich nun zusammen mit der Mehrheit der vorberatenden Kommission und der Mehrheit des Ständerats dieser Ausdehnung der Elternschaftsvermutung. Es gebe international keine Standards bei den Daten (MANNSCHAFT berichtete). Gerade bei der Samenspende im Ausland sei die Äquivalenz nicht gegeben und eine Überprüfung manchmal schwierig.
Seit dem 1. Januar 2018 können sich in der Schweiz Regenbogenfamilien mit Stiefkindadoptionen rechtlich absichern. Die Lösung ist aber nicht ideal (MANNSCHAFT+). Fehlregelungen im Namensrecht, Einmischungen der KESB und die bisher geltende einjährige Wartefrist lassen haben eine Gleichstellung gegenüber heterosexuellen Paaren verhindert.
Das könnte dich auch interessieren
Berlin
«Schande für den Islam» – Schwuler Lehrer beklagt Mobbing an Schule
An einer Berliner Grundschule soll ein schwuler Lehrer nach seinem Coming-out von Schüler*innen gemobbt worden sein. Auch Vorwürfe gegen die Leitung der Schule werden laut.
Bildung
Deutschland
Queerfeindlichkeit
Religion
News
Musik
Polyamorie und Beziehungen zu Frauen – Sarah Connor mit neuem Album
Sarah Connor wird in ihren Popsongs oft sehr persönlich. Auf «Freigeistin» singt sie über ihre Gefühle als Mutter und langjährige Ehefrau - und scheut auch nicht vor polarisierenden Themen zurück.
Von Newsdesk/©DPA
Kultur
Liebe
People
Deutschland
Film
Sex mit dem Schornsteinfeger: «Oslo»-Trilogie endet im Kino
Der eine hat Sex mit einem Mann und der andere träumt von David Bowie: Mit «Oslo Stories: Sehnsucht» endet die Trilogie von Dag Johan Haugerud. Einer der Teile hatte den Berlinale-Hauptpreis gewonnen.
Von Newsdesk/©DPA
Kultur
Liebe
Lust
Schwul
Unterhaltung
Kultur
«Bitte arbeite weiter!» – Eva vom Künstler-Paar Eva & Adele verstorben
Eva & Adele bereichern die Kulturwelt seit Jahrzehnten als eine Art Gesamtkunstwerk. Das queere Paar war seit 1991 verheiratet. Nun kommt eine schlimme Nachricht.
Von Newsdesk/©DPA
News
Kunst