Gut für trans Rechte – «Waltraud P.» darf «kriminell» genannt werden
RKL-Präsident Graupner spricht von einem «grossartigen Tag für die Meinungsfreiheit»
Das Oberlandesgericht hat die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien aufgehoben, einen wahren Tatsachenkern festgestellt und betont, dass das Recht von Anwalt Graupner auf kompromisslose Meinungsäusserung in Verteidigung der Rechte trans Personen überwiegt.
Das Oberlandesgericht hat die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien aufgehoben, einen wahren Tatsachenkern festgestellt und betont, dass das Recht Graupners auf kompromisslose Meinungsäusserung in Verteidigung der Rechte transidenter Personen überwiegt, auch zwecks Abschreckung allfälliger Nachahmer. Dies teilte RKL-Präsident Helmut Graupner mit und sprach von einem «grossartigen Tag für die Meinungsfreiheit».
Der Kläger «Waltraud» informierte im Oktober letzten Jahres in einem Videobeitrag auf krone.tv selbst proaktiv die Öffentlichkeit, dass er am Standesamt seinen Geschlechtseintrag im Personenstandsregister, und damit in zahlreichen Urkunden und Ausweisen, erfolgreich von männlich in weiblich und den ersten Vornamen in «Waltraud» geändert hatte.
Er teilte unter anderem mit, dass er sich gedacht habe "dann bin ich halt eine Frau und dann komme ich ins Frauengefängnis" (MANNSCHAFT berichtete). Nach Abweisung durch das Standesamt wegen eines rein männlichen Erscheinungsbilds, sei er zu einem Psychiater gegangen und habe ihm gesagt: «Na, Sie schreiben mir jetzt bitte das, das, das, das. Gut. Er sei «vielleicht 20 Minuten bem Psychiater» gewesen und mit dem Gutachten habe die Änderung des Geschlechtseintrags am Standesamt geklappt.
Des Weiteren sinnierte er über «das Bild ..., wenn jetzt da zu fünf Frauen in die Zelle ein Mann kommt» und räumte ein, dass er die Änderung des Geschlechtseintrags «eigentlich» nur bewirkt habe, um «die Justiz zu ärgern und ich bin jetzt eine Frau und sitze im Frauengefängnis». Er bezeichnete sich (jeweils in männlicher Form) selbst als «Querulant», «Nörgler» und «echter Wiener» mit dem «Hauptspass», für Wirbel zu sorgen.
Diese breitest öffentlichen Bekundungen Waltrauds zogen eine heftige öfentliche Debatte nach sich, die auch darüber entbrannte, ob Änderungen des Geschlechtseintrags zu leicht möglich seien und die Gesetzeslage für transidente Menschen verschärft werden müsse. Auch prominente Rufe nach Streichung öffentlicher Unterstützung für Beratungseinrichtungen, nicht nur für trans, sondern auch sogar für homo- und bisexuelle Menschen, wurden laut.
In diesem Zusammenhang war RKL-Präsident Graupner Studiogast im «Ö1-Mittagsjournal» und wurde dort, als Rechtsanwalt und langjähriger LGBTIQ Aktivist im Hinblick auf die öffentlichen Darlegungen Waltrauds gefragt, ob das für ihn so klinge, als ob alles rechtens gelaufen sei in diesem Fall.
Graupner bewertete in dem Liveinterview die von Waltraud geschilderten Handlungen samt Motiv als Anstiftung und Vorlage eines falschen Gutachtens im Verwaltungsverfahren, somit als Erschleichung der Änderung des Geschlechtseintrags mit kriminellen Methoden. Und er drückte seine Erwartung und Hoffnung aus, dass Waltraud nicht im Frauengefängnis landen werde sondern vor dem Strafrichter. Graupner betonte, dass Waltraud ganz massiv den tatsächlich trans Personen schadet, die es wahrlich nicht leicht haben im Leben und denen jetzt nicht wieder als Folge dieses Falles neue Steine in den Weg gelegt werden sollten. Es sei wichtig, dass man solchen Missbrauch abstelle.
Waltraud klagte Graupner daraufhin, wegen Ehrverletzung und Verletzung der Unschuldsvermutung, auf Unterlassung der Aussagen, das Gutachten sei falsch, er habe ein falsches Beweismittel vorgelegt, den Psychiater angestiftet, eine Straftat begangen, er sei kriminell, habe sich den Geschlechtseintrag mit kriminellen Methoden erschlichen und werde auf Grund vorsätzlichen rechtswidrigen Verhaltens im Zusammenhang mit der Personenstandsänderung vor dem Strafrichter landen. Das Handelsgericht Wien hatte Graupner all diese Äusserungen (und sinngleiche Äusserungen) mit einstweiliger Verfügung vom 2. Januar 2026 mit sofortiger Wirkung untersagt.
In seinem dagegen erhobenen Rekurs machte Graupner, unter Berufung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), geltend, dass er ein Werturteil über die von Waltraud selbst öffentlich dargelegten Handlungen abgegeben hat und dies zur Verteidigung der Rechte trans Personen gerechtfertigt ist.
Das Oberlandesgericht Wien hat Graupner Recht gegeben, die einstweilige Verfügung aufgehoben und den Antrag Waltrauds, Graupner die genannten Äusserungen zu verbieten, abgewiesen. Den Rechtszug an den Obersten Gerichtshof hat das OLG zugelassen.
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