Mörder von Moshammer in Irak abgeschoben – Freier Mann
Er darf lebenslang nicht mehr nach Deutschland einreisen
Der Mord an dem Modezaren Rudolph Moshammer bewegte ganz Deutschland, tausende Menschen begleiteten in München seine Beisetzung. 18 Jahre ist es her, dass ein Iraker Moshammer erdrosselte. Jetzt ist der Mörder frei – allerdings nicht in Deutschland.
Von Eva Krafczyk und Sabine Dobel, dpa
Mit Fesseln an den Händen steigt er mittags ins Flugzeug – am Abend ist er ein freier Mann. Der wegen Mordes an dem Münchner Modezaren Rudolph Moshammer verurteilte Iraker ist nach 18 Jahren Haft in Deutschland in sein Herkunftsland abgeschoben worden. Das Flugzeug mit dem 43-Jährigen an Bord startete am Donnerstag um 14.43 Uhr mit leichter Verspätung vom Frankfurter Flughafen nach Bagdad, wie ein Sprecher der Bundespolizei der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Polizeibeamte bringen den Mann zum Flieger. Er trägt eine dunkle Lederjacke, Brille, der Bart ist grau geworden. Er wird das Flugzeug in seinem Herkunftsland als freier Mann verlassen, wie sein Anwalt Adam Ahmed vor Kurzem sagte. Sein Mandant habe die Abschiebung gewollt. Ahmed wertete am Donnerstag die Abschiebung als Erfolg. Damit sei sein Ziel erreicht.
Nach Angaben der Bundespolizei war der 43-Jährige sehr ruhig und friedlich, als er an Bord der Maschine der irakischen Fluggesellschaft Iraqi Airways mit der Nummer IA 236 ging. Die begleitenden Polizisten hatten den Eindruck, dass der Mann erleichtert war, nach der Haft nun zu seiner Familie zurückzukehren.
Mit der Anerkennung der Identität des Mannes durch den Irak war zuvor die Voraussetzung für den Abschiebeflug geschaffen worden (MANNSCHAFT berichtete). Das notwendige Passersatzpapier lag laut bayerischem Landesamt für Asyl und Rückführungen vor. Der Mann darf nun nach Angaben der Staatsanwaltschaft lebenslang nicht mehr nach Deutschland einreisen, andernfalls würde er wieder inhaftiert.
Moshammer engagierte sich neben allem Glamour für Obdachlose, besuchte sie unter den Isarbrücken.
Der Mord an Moshammer in der Nacht zum 14. Januar 2005 hatte weit über Münchens Grenzen Bestürzung ausgelöst. Der Modeschöpfer mit der extravaganten Frisur, der stets mit Hündchen Daisy auftrat, galt als schillernde Gestalt der Münchner Schickeria. Er engagierte sich neben allem Glamour für Obdachlose, besuchte sie unter den Isarbrücken.
Sein Chauffeur hatte die Leiche des 64-Jährigen morgens im ersten Stock der Grünwalder Villa mit einem Kabel um den Hals entdeckt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich gemacht hatte, war – so ergaben die Ermittlungen später – in der Münchner Innenstadt mit seinem Rolls-Royce unterwegs gewesen und hatte den Iraker von der Strasse weg mit nach Hause genommen. Für den Sex soll eine gute Bezahlung im Raum gestanden haben.
Kurz nach der Tat wurde der damals 25-Jährige auf Grund von DNA-Spuren festgenommen. Der Iraker kurdischer Abstammung war um die Jahrtausendwende nach Deutschland gekommen und besass damals eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Vor seiner Festnahme arbeitete er damaligen Informationen zufolge in einem gastronomischen Betrieb.
Als das Schwurgericht München ihn am 21. November 2005 zu lebenslanger Haft verurteilte und die besondere Schwere der Schuld feststellte, hatte er Tränen in den Augen. Er habe heimtückisch, aus Habgier und zur Ermöglichung eines Raubes getötet, sagte der Vorsitzende Richter damals.
Der Iraker hatte die Tat zugegeben, jedoch von einer Affekthandlung bei einem Streit gesprochen. Nach Auffassung des Gerichts hingegen hatte er den Modemacher nach dem Sex von hinten erdrosselt, um ihn zu berauben. Was genau geschah, konnte auch der Prozess nicht vollständig klären.
Mindestverbüssungsdauer abgelaufen Eine vorzeitige Haftentlassung wäre nun nach 18 Jahren Haft theoretisch möglich gewesen – am 15. Januar lief die Mindestverbüssungsdauer ab. Ein Gutachter hatte den Mann aber laut Anwalt Ahmed als in Deutschland noch nicht entlassungsreif eingestuft, weil er hierzulande kein soziales Umfeld habe. Das sei im Irak anders.
Die Staatsanwaltschaft München I hatte im vergangenen November erklärt, dass sie im Falle einer Abschiebung aus der Haft heraus von einer weiteren Vollstreckung der Haftstrafe absehen werde, da dann dem Strafanspruch genüge getan sei. Eine Entlassung aus der Haft zur Reststrafenbewährung innerhalb Deutschlands hatte die Behörde aber abgelehnt.
Ahmed hatte einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt, diesen aber dann zurückgenommen. Anlässlich der Abschiebung sagte Ahmed der Bild-Zeitung, sein Mandant bereue die Tat. Der Iraker freue sich auf seine Familie, die er so lange nicht gesehen hatte.
Sein Leben war bunt und endete brutal: Rudolph Moshammer war ein Münchner Original, ein Geschäftsmann und Selbstvermarkter. Eine RTL-Doku seziert Moshammers Wirken und seinen Tod (MANNSCHAFT berichtete).
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