Libanesisches Gericht urteilt: Homosexualität ist kein Verbrechen
Begründung der Richter: Ziel des Gesetzgebers ist nicht die Bestrafung der Homosexualität, sondern einer Tat, die gegen die öffentliche Sittlichkeit verstösst
Das Berufungsgericht von Libanonberg im Libanon hält in seiner Entscheidung vom 12. Juli ein Urteil einer unteren Instanz aufrecht. Diese hatte im Januar 2017 mehrere Personen freigesprochen, die aufgrund ihrer Homosexualität gemäss Artikel 534 des Strafgesetzbuches angeklagt worden waren. Die Staatsanwaltschaft hatte das Urteil angefochten.
Artikel 534 stellt «Geschlechtsverkehr gegen die natürliche Ordnung» unter Strafe und kann mit bis zu ein Jahr Haft belangt werden. Der Richter der unteren Instanz berief sich hingegen auf Artikel 183 des Strafgesetzbuches, der eine Tat als nicht kriminell einstuft, sofern sie als Recht im Rahmen des Gesetzes ausgeübt wurde. Das Urteil gilt als Sieg für die Persönlichkeits- und Menschenrechte.
Bestrafung einer Tat, die gegen die öffentliche Sittlichkeit verstösst Gemäss dem Berufungsgericht fällt Artikel 534 in ein Kapitel des Strafgesetzbuches, das sich mit der öffentlichen Sittlichkeit und der Ethik beschäftigt: «Das Ziel des Gesetzgebers ist somit nicht die Bestrafung der Homosexualität, sondern die Bestrafung einer Tat, die gegen die öffentliche Sittlichkeit verstösst.» Diese Bedingungen seien nicht gegen, so das Gericht, da die homosexuellen Kontakte weder in der Öffentlichkeit noch mit einer minderjährigen Person stattgefunden haben.
Für LGBTIQ-Organisationen im Libanon ist die Entwicklung ein Meilenstein. Sie hoffen, dass das Urteil sie einen Schritt weiter bringt in der Entkriminalisierung von Homosexualität.
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