Lesbische Mütter für Studie gesucht
So lange ist das noch gar nicht her: Lesbische Mütter konnten bis in die 1980er Jahre nach Urteilen von deutschen Gerichten ihre Kinder verlieren. Jetzt sind das Frauenzentrum Mainz und QueerNet Rheinland-Pfalz e.V. in Zusammenarbeit mit dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz und der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) auf der Suche nach Zeitzeuginnen, um Erinnerungen und Beweise zusammentragen:
Wie viele Mütter waren betroffen? Wie liefen die Gerichtsverfahren ab? Wie erging es den Müttern und den Kindern? Gesucht werden Antworten und Dokumente wie Akten, Briefe und Fotos.
Wie die BMH mitteilt, fördert das rheinland-pfälzische Familien- und Frauenministerium die Studie des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin in Kooperation mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die die Diskriminierung und Verfolgung weiblicher Homosexualität im jungen Bundesland Rheinland-Pfalz untersucht. Denn diese waren erheblich, wie das Forschungsprojekt „Verfolgung und Diskriminierung von Homosexualität in Rheinland-Pfalz“ im Januar 2017 aufzeigt.
Die rheinland-pfälzische Frauenministerin Anne Spiegel, ermutigt Zeitzeuginnen, ihr Wissen zur Verfügung zu stellen. „Wir wollen die Nachkriegszeit, in der lesbischen Frauen viel Leid und Unrecht geschah, erstmalig in der Bundesrepublik für unser Land Rheinland-Pfalz wissenschaftlich aufarbeiten. So kommt diesen Frauen eine späte Anerkennung und Rehabilitation zu, die die Gesellschaft ihnen bis heute schuldig ist.“
Lesbische, geschiedene Mütter liefen Gefahr, Unterhaltsansprüche und das Sorgerecht für die Kinder einzubüßen
Die Historikerin Dr. Kirsten Plötz begann im Forschungsprojekt mit der ersten Aufarbeitung die gesellschaftliche Repression von Frauen liebenden und lesbischen Frauen im Rheinland-Pfalz der Nachkriegszeit: „Lesbische, geschiedene Mütter liefen Gefahr, Unterhaltsansprüche und das Sorgerecht für die Kinder gleichermaßen einzubüßen. Manche Mutter verbarg deswegen auch ihre Lebensgefährtin. Entsprechende Entscheidungen und andere rechtliche bzw. staatliche antilesbische Handlungen wurden nun endlich im Ansatz erforscht. Weitere Forschung ist unbedingt nötig.“
Prof. Dr. Michael Schwartz, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zeitgeschichte München-Berlin (IfZ): „Das neue vertiefende Projekt im Scheidungs- und Sorgerecht stellt die Diskriminierung zunächst verheirateter, dann aber mit einer lesbischen Partnerin lebender Frauen in den Mittelpunkt. Mit Blick auf die aktuelle Antidiskriminierungsdiskussion in Deutschland wollen wir zugleich darauf aufmerksam machen, dass sich – namentlich für lesbische Frauen – die rechtlich praktizierte langfristige Diskriminierung homosexueller Lebensweisen keineswegs auf das derzeit im Fokus stehende Strafrecht beschränkte, sondern viel breitere Verankerungen und Auswirkungen gehabt hat.“
Gleichgeschlechtliche Liebe war in den ersten Nachkriegsjahrzehnten tabuisiert
Jörg Litwinschuh, Geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH): „Die vom Land Rheinland-Pfalz geförderte Studie holt erstmals ins öffentliche Bewusstsein, wie unsichtbar und tabuisiert gleichgeschlechtliche Liebe im Rheinland-Pfalz der ersten zwei bis drei Nachkriegsjahrzehnte war. Wir unterstützen nun die Suche nach lesbischen Müttern, die bereit sind, über das damals Erlebte zu sprechen. Dabei erhoffen wir uns gleichfalls Erkenntnisse, ob auch anderen LSBTTIQ-Personen ihre Kinder weggenommen wurden.“
Zeitzeuginnen werden aufgefordert, sich per E-Mail an [email protected] zu wenden.
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