Klage gegen Eheöffnung: Bayerns Pläne sind nicht vom Tisch
Im September hatte die bayerische Landesregierung verkündet, dass sie zwei Juristen mit Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Ehe für alle beauftragt habe. CSU-Parteichef Seehofer hatte bereits im Juli verlauten lassen, er strebe eine Verfassungsklage in Karlsruhe an. Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) erklärte, der Bundestag habe das Gesetz zur Eheöffnung in einer „Hauruck-Aktion“ beschlossen, obwohl es im Hinblick auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie verfassungsrechtlich umstritten sei. Dies habe in der Bevölkerung zu einer „erheblichen Rechtsunsicherheit“ geführt. Die beiden Juristen sollten Klarheit schaffen.
Seither ist viel Zeit vergangen. Nun, da sich gerade CDU/CSU mit der SPD auf einen neuen Koalitionsvertrag geeinigt hat, fragten wir in der bayerischen Staatskanzlei nach, ob man an den Plänen zur Klage festhalte.
„Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts wirft verfassungsrechtliche Fragen auf, die gründlich und umfassend geprüft werden müssen“, antwortete man uns, was offenbar soviel heißen soll wie Ja.
„Zur Klärung der juristischen Fragen wurden von der Staatsregierung neben dem Sachverstand innerhalb der Staatsregierung auch externe Experten einbezogen und zwei Rechtsgutachter beauftragt. Die juristische Prüfung solcher komplexer verfassungsrechtlicher Fragestellungen nimmt erfahrungsgemäß einige Monate in Anspruch. Nach Abschluss der Prüfung wird die Staatsregierung entscheiden, ob sie gegen die Neuregelung eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht einreicht.“ (Bermuda hat gerade als erstes Land mit geöffneter Ehe die Entscheidung wieder rückgängig gemacht.)
Keine Rücksicht auf Koalitionsfrieden
Wir wollten wissen, ob eine Klage die Zusammenarbeit mit der SPD (die die Eheöffnung im vergangenen Jahr maßgeblich durchgesetzt hat) in einer neuen Großen Koalition gefährden könnte?
Antwort: „Die Bayerische Staatsregierung trifft ihre Entscheidungen unabhängig vom Meinungsbildungsprozess der im Bundestag vertretenen Fraktionen.“
Professor Ferdinand Wollenschläger von der Uni Augsburg soll für die Staatsregierung prüfen, ob das Gesetz zur Ehe-Öffnung mit der Verfassung vereinbar ist. Auf Anfrage der Mannschaft teilte er mit, das Gutachten sei angesichts der Komplexität der Thematik noch nicht vollständig abgeschlossen. Seine Kollegin, die emeritierte Professorin Dagmar Coester-Waltjen, die zum Thema Eheöffnung einen internationalen Rechtsvergleich erstellen sollte, ist hingegen schon fertig. Ihr Gutachten werde wahrscheinlich Ende Februar auf die Homepage der Staatskanzlei gestellt, so Coester-Waltjen.
Auch die AfD hatte 2017 angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Die Partei ist allerdings nicht antragsberechtigt. Einzelne Bürger können nicht klagen, wenn sie sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen – oder es müsste eine abstrakte Normenkontrolle beantragt werden. Dies kann laut Bundesverfassungsgericht aber nur die Bundesregierung, eine Landesregierung wie die bayerische oder ein Viertel der Bundestagsabgeordneten tun. Für letzteres bräuchten die AfD zusätzliche Stimmen aus anderen Fraktionen.
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