++ Neues Gesetz schützt inter Kinder ++Lesbische Regenbogenfamilien gleichstellen! ++

Die LGBTIQ News: kurz, knapp, queer

Symbolbild (Foto: engin akyurt/Pixabay)
Symbolbild (Foto: engin akyurt/Pixabay)

Für den schnellen Überblick: Unsere LGBTIQ News aus Deutschland ab dem 24. März 2021!

++ Gesetz zum Schutz von inter Kindern beschlossen ++

Am Freitag verabschiedete der Bundestag das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Durch das Gesetz sind Operationen und Behandlungen an inter Kindern verboten, wenn sie nur der Angleichung an ein weibliches oder männliches Normgeschlecht dienen sollen. Sofern ein weiterer Grund hinzukommt, können Operationen durch ein gerichtliches Verfahren erlaubt werden.

Die Verabschiedung des Gesetzes ist ein weiterer Meilenstein hin zur Anerkennung von inter Leben in Deutschland, so der Bundesverband Intergeschlechtliche Menschen e.V.. Die Signalwirkung seieindeutig: Eingriffe dürfen nur nach der informierten Einwilligung der Person selbst erfolgen oder müssen gerichtlich genehmigt werden. Dennoch weise das Gesetz einige Schwachstellen auf. Auch das von mehreren Expert*innen geforderte bundesweite Zentralregister zur Aufbewahrung der Patient*innenakten wurde aus Zeitgründen nicht eingeführt, so der Verein.

++ Lesbische Regenbogenfamilien gleichstellen! ++

Mit einem Entschliessungsantrag will das Land Berlin an diesem Freitag im Bundesrat darauf hinwirken, dass die grundgesetzwidrige Ungleichbehandlung von Zwei-Mütter-Familien aufgehoben wird. Demnach soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, «dafür Sorge zu tragen, dass die bisher geltende rechtliche Definition der Mutterschaft in Anlehnung an § 1592 BGB, dahingehend erweitert wird, dass die Ehefrau der gebärenden Frau rechtliche Mutter eines Kindes werden kann. Ebenso muss es möglich sein, dass diese Form der Mutterschaft mit Zustimmung der gebärenden Mutter anerkannt und dass sie auf Antrag des Kindes, der gebärenden Mutter oder der nicht mit der Mutter verheirateten Frau gerichtlich festgestellt werden kann».

Der LSVD begrüsst diesen Vorstoss: «Die Bundesratsinitiative ist ein guter Ausgangspunkt für eine umfassende Reform des Abstammungsrechts zur rechtlichen Gleichstellung aller queeren Familien.»

++ Zwei-Mütter-Familien: weiterer Fall für Karlsruhe ++

Auch das Berliner Kammergericht hält die abstammungsrechtlichen Regelungen in Bezug auf Zwei-Mütter-Familien für verfassungswidrig und legt einen weiteren Fall dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor. Dazu Britta Haßelmann MdB, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin und Ulle Schauws MdB, Sprecherin für Queerpolitik der grünen Bundestagsfraktion, man sei bereit, gemeinsam mit Abgeordneten anderer demokratischer Fraktionen einen neuen Gesetzentwurf zum Abstammungsrecht zu erarbeiten.

«Union und SPD rufen wir zur Mitarbeit auf, damit das Ende der Diskriminierung von Regenbogenfamilien endlich Realität wird. Bereits bei der Ehe für Alle wurden ermutigende Erfahrungen zur fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit gemacht.» Dass nun bereits nach dem Fall aus Niedersachsen (MANNSCHAFT berichtete) das zweite Gericht die abstammungsrechtlichen Regelungen in Bezug auf Zwei-Mütter-Familien für verfassungswidrig hält, zeige, wie gross der politische Handlungsdruck sei.

++ Kritik an Gesetzentwurf zu inter Kindern ++

Am Donnerstagabend stimmt der Bundestag über das von der Bundesregierung vorgelegte «Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung» ab. Für  Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik der Grünen Bundestagsfraktion, ist das Gesetz «eine grosse Enttäuschung». Er missachte das Selbstbestimmungsrecht der Kinder und lege die Entscheidung über ihren Körper weiterhin in die Hände der Erwachsenen. Auch in Fällen ohne medizinische Indikation.

«Der Gesetzentwurf enthält zu viele Lücken, die in der Anhörung der Sachverständigen im Januar auch deutlich kritisiert wurden. Die Bundesregierung hat diese Kriktik von den Sachverständigen an ihrem Gesetzentwurf gehört.» Sie habe sie wohl auch verstanden, davon aber so gut wie nichts in ihrem Gesetzentwurf untergebracht, so Lehmann

++ Bätzing kritisiert Segnungsverbot für Homosexuelle ++

Kardinal Georg Bätzing (Foto: Sascha Steinbach/EPA POOL/dpa)
Kardinal Georg Bätzing (Foto: Sascha Steinbach/EPA POOL/dpa)

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hat das Segnungsverbot des Vatikans für homosexuelle Paare deutlich kritisiert. Er könne das Unverständnis der Gläubigen verstehen «und teile es ausdrücklich», sagte Bätzing in einem Interview auf der Website seines Limburger Bistums. Der Vatikan hatte in der vergangenen Woche erklärt, dass homosexuelle Paare nicht gesegnet werden dürften, weil dies «objektiv» nicht Gottes Wille sei (MANNSCHAFT berichtete). Dies hat in der katholischen Kirche in Deutschland einen Proteststurm entfacht. Bätzing hatte sich am Tag der Erklärung zunächst noch zurückhaltend geäussert, legte jetzt aber nach.

«Gläubige in der Kirche akzeptieren allzu einfache Antworten nicht mehr und fordern Veränderungen», stellte der als Reformer und Brückenbauer bekannte Bischof von Limburg klar. «Ein Dokument, das sich in seiner Argumentation so eklatant einem Erkenntnisfortschritt theologischer und humanwissenschaftlicher Art verschliesst, wird dazu führen, dass die pastorale Praxis darüber hinweggehen wird.» Die Glaubenskongregation würde besser daran tun, in der Weltkirche einen Diskussionsprozess in Gang zu setzen, so Bätzing.

++ Dresden: Mordprozess ab 12. April ++

Foto: CSD Dresden
Foto: CSD Dresden

Ein halbes Jahr nach der Messerattacke auf ein schwules Paar in Dresden muss sich der Tatverdächtige unter anderem wegen Mordes am Oberlandesgericht (OLG) verantworten. Der Prozess am Staatsschutzsenat beginnt nach Angaben vom Dienstag am 12. April, bis Ende Mai sind zunächst elf weitere Verhandlungstermine geplant. Der Generalbundesanwalt wirft dem Mann zudem versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.

Der 21-Jährige aus Syrien wird beschuldigt, am 4. Oktober die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen in der Altstadt angegriffen und «aus einer radikal-islamistischen Gesinnung» heraus niedergestochen zu haben. Ein 55-Jähriger aus Krefeld war kurz darauf im Krankenhaus gestorben, sein 53-jähriger Partner aus Köln überlebte schwer verletzt (MANNSCHAFT berichtete).

++ Mord an schwulem Pfarrer wird verhandelt ++

Reinhold Zuber (Foto: Polizei Berlin)
Reinhold Zuber (Foto: Polizei Berlin)

Am 4. Juli 2020 wurde der schwule Pfarrer Reinhold Zuber tot in seiner Wohnung in Berlin aufgefunden. Die Anklage geht von Mord aus (MANNSCHAFT berichtete). Der 77-Jährige hatte die Täter offenbar arglos in seine Wohnung gelassen.

Nun müssen sich zwei Männer für ihre Tat verantworten. Laut B.Z. beginnt der Prozess am 8. April vor dem Berliner Landgericht.

++ Anhörung zum Blutspendeverbot für MSM ++

Am Mittwoch findet im Gesundheitsausschuss die Anhörung zu den Anträgen der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Abschaffung des Blutspendeverbots für schwule und bisexuelle Männer statt. Dazu Jens Brandenburg, LGBTI-politischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion: «Das Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer gehört endlich abgeschafft. Es stigmatisiert schwule Männer und verschärft die ohnehin schon akute Knappheit an Blutkonserven. Für die Sicherheit der Blutspenden ist nicht die sexuelle Identität der Spender entscheidend, sondern tatsächliches Risikoverhalten.» Ein Jahr verpflichtende Enthaltsamkeit sei völlig überzogen und medizinisch unnötig.

Eine überzeugende wissenschaftliche Erklärung für den diskriminierenden Ausschluss bleibe die Bundesärztekammer bis heute schuldig. «Die Lockerung des Blutspendeverbots hat in anderen Ländern nachweisbar nicht zu höheren Infektionsrisiken geführt. Das sollten endlich alle zur Kenntnis nehmen, die sich immer vage hinter angeblichen Notwendigkeiten verstecken. Jahrzehntelang gepflegte Vorurteile müssen jetzt endlich objektiven Erkenntnissen weichen», so Brandenburg. (mit dpa)

Das könnte dich auch interessieren