Hongkong: Lesbisches Elternpaar erringt wichtigen Sieg
«Ein grosser Schritt für Regenbogenfamilien», kommentierte die Anwältin
Ein Gericht in Hongkong hat einem lesbischen Ehepaar Recht gegeben, das dafür kämpft, dass beide den Status als Elternteil für ihr mittels gegenseitiger IVF geborenes Kind erhalten.
Die reziproke In-Vitro-Fertilisation (IVF) für Lesben ermöglicht es beiden Frauen, an der Schwangerschaft beteiligt zu sein. Hierbei stellt die eine ihre Eizelle zur Verfügung, sie wird entnommen, mit Spendersamen befruchtet und dann in die Gebärmutter der anderen Frau transferiert, die das Kind zur Welt bringt.
Gleichgeschlechtliche Ehen und Lebenspartnerschaften werden nach Hongkonger Recht nicht anerkannt, was bedeutet, dass gleichgeschlechtlichen Paaren nicht die gleichen Rechte wie Heteros gewährt werden.
Am Freitag nun entschied Richterin Queeny Au-Yeung in erster Instanz, dass die Nichtanerkennung durch die Regierung eine Form der Diskriminierung des Sohnes des Paares darstelle. Das Kind sei «wegen seiner Geburt in dem Sinne diskriminiert worden, dass es im Gegensatz zu anderen Kindern keinen Mit-Elternteil hat, der genetisch mit ihm verwandt ist», schrieb die Richterin in ihrem Urteil.
Die Richtering fügte hinzu, dass die gesetzliche Anerkennung der Mutter als «Elternteil nach Gewohnheitsrecht» ihren rechtlichen Status mit der Realität in Einklang bringen würde. Beiden Eltern wurde vom Gericht Anonymität gewährt.
Rechtsanwältin Evelyn Tsao, die eine der Mütter vertrat, nannte das Urteil laut AFP «einen grossen Schritt für Regenbogenfamilien». Zum ersten Mal stelle ein Gericht ausdrücklich fest, dass Kinder gleichgeschlechtlicher Paare durch die geltende Gesetzgebung diskriminiert würden.
Demonstrationen gegen Fremdenhass und Queerfeindlichkeit. Queere Netzwerke in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern fordern Handeln der Politik (MANNSCHAFT berichtete).
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