Höchststrafe nach Messerattacke auf schwules Paar bestätigt
Der Bundesgerichtshof verwarf am Dienstag die Revision
Knapp eineinhalb Jahre nach dem tödlichen Messerangriff auf ein schwules Paar in der Dresdner Innenstadt ist die Verurteilung des Täters zur Höchststrafe rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des Mannes, der als islamistischer Gefährder galt, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte den jungen Syrer im Mai 2021 wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt (MANNSCHAFT berichtete). Die Richter behielten sich zudem die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vor. (Az. 3 StR 428/21)
Abdullah A. hatte die Männer aus Nordrhein-Westfalen am 4. Oktober 2020 von hinten angegriffen und beiden ein Messer in den Rücken gerammt. Eines der Opfer, ein 55-Jähriger, starb, sein Lebenspartner überlebte nur knapp. Der Vorsitzende OLG-Richter hatte bei der Urteilsverkündung von einer «Tat aus religiöser Verblendung» gesprochen: «Der Angeklagte handelte in radikal-islamistischer Gesinnung in dem Bestreben, Repräsentanten einer von ihm abgelehnten freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zu töten.»
Die Verteidigung hatte insbesondere beanstandet, dass der zum Zeitpunkt der Tat 20-Jährige nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt worden war. Die obersten Strafrichter des BGH sahen aber keine Rechtsfehler. Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Die Sicherungsverwahrung kann noch nachträglich angeordnet werden.
A. war 2015 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) hat ihn das OLG 2018 zu einer Jugendstrafe verurteilt, die nach Attacken auf Vollzugsbeamte verschärft wurde. Ende September 2020 wurde er unter strengen Auflagen entlassen.
Bei dem Angriff am Abend des 4. Oktober stach der Täter unvermittelt auf die beiden Touristen (55, 53) ein (MANNSCHAFT berichtete). Nach der Bluttat nur fünf Tage später konnte er unerkannt entkommen.
Am 20. Oktober wurde er anhand einer DNA-Spur identifiziert und in der Altstadt gefasst – in seinem Rucksack ein Schinkenmesser mit 20 Zentimeter langer Klinge.
Das könnte dich auch interessieren
Lesbisch
Queeres Archiv-Zentrum in Berlin braucht mehr Spenden
Gerade wurde der Pachtvertrag für das Vollgut-Areal unterzeichnet
Von Newsdesk Staff
Schweiz
Deutschland
News
«Transgender-Irrsinn»: Trump will zurück zur Zwei-Geschlechter-Ordnung
Der designierte US-Präsident hält den Schutz von Minderheiten für eine Verirrung elitärer linker Kreise
Von Newsdesk/©DPA
TIN
News
Trump stellt schwulen US-Botschafter für Belgien ab
Der designierte Präsident Donald Trump hat einen neuen US-Botschafter in Belgien ernannt. Seine Wahl scheint auf den ersten Blick verwunderlich
Von Newsdesk Staff
News
FPÖ hetzt gegen trans-freundlichen Kindergarten
FPÖ und Queers – das passt selten zusammen. Einen neuesten Beleg lieferte die rechtspopulistische Partei nun, indem sie einer LGBTIQ-freundlichen Einrichtung das Geld streichen will.
Von Newsdesk Staff
TIN
Österreich
Bildung