Höchststrafe für tödliche Messerattacke von Dresden
Die Attacke auf ein schwules Paar liegt über sieben Monate zurück
Abdullah A. hat sich in Dresden radikalisiert und einen Mann getötet. Dessen Lebenspartner überlebte nur knapp. Einem Gutachter schildert der 21-Jährige die Tat und sein Motiv ausführlich – im Mordprozess sagt er nichts dazu.
Nach der tödlichen Messerattacke auf ein schwules Paar in Dresden ist ein 21-Jähriger zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sprach den Syrer, der als islamistischer Gefährder gilt, am Freitag wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis praktisch ausgeschlossen. Zudem ordneten die Richter den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.
Der 21-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichts am 4. Oktober 2020 ein Männerpaar aus Nordrhein-Westfalen von hinten niedergestochen. Ein 55-Jähriger starb, sein Lebenspartner überlebte nur knapp (MANNSCHAFT+).
Verteidigung wollte Verurteilung nach Jugendstrafrecht Die Bundesanwaltschaft hatte im Sinne der Anklage die Höchststrafe gefordert sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt und die Anordnung des Vorbehalts einer Sicherungsverwahrung. Dem hatten sich Anwälte der Schwester des Toten und des Überlebenden angeschlossen. Auch die Verteidigung hatte die Vorwürfe als bewiesen angesehen, plädierte aber wegen der nötigen «Nachreife» ihres zur Tatzeit 20 Jahre alten Mandanten für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.
A. war 2015 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) hatte ihn das OLG 2018 zu einer Jugendstrafe verurteilt, die nach Attacken auf Vollzugsbeamte verschärft wurde. Ende September 2020 wurde er unter strengen Auflagen entlassen. Nach der Bluttat fünf Tage später konnte er zunächst unerkannt entkommen. Knapp drei Wochen später wurde er anhand einer DNA-Spur identifiziert und in der Innenstadt gefasst – in seinem Rucksack befand sich ein Schinkenmesser.
Plötzlich kam ein Schlag, völlig überraschend, in den Rücken.
«Plötzlich kam ein Schlag, völlig überraschend, in den Rücken», erzählt der hinterbliebene L. ein halbes Jahr später noch traumatisiert in einer Videobefragung dem Staatsschutzsenat im Oberlandesgerichts (OLG) Dresden. Das Danach liegt im Dunkel. «Ich kann mich an nichts erinnern und bin, ehrlich gesagt, auch froh drüber», so der 54-Jährige.
Oberbürgermeister Dirk Hilbert wird heute zur Kundgebung nach der Urteilsverkündung Solidarität zeigen und dies mit der Beauftragung der Beflaggung des Kulturpalastes mit der Regenbogenfahne zum Ausdruck bringen. Der Verein CSD Dresden hatte ihn in einem Offenen Brief dazu aufgefordert (MANNSCHAFT berichtete).
Das könnte dich auch interessieren
Community
Pride 2025: Alle CSD-Termine in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Leg dir schon mal die Regenbogenfahne zurecht und trag dir deine Lieblingstermine ein: Hier findest du eine Übersicht aller Pride- und CSD-Termine im deutschsprachigen Raum.
Von Newsdesk Staff
Schweiz
Österreich
Fokus
Pride
Deutschland
Berlin
Transphober Hintergrund: Durchsuchungen nach gefährlicher Körperverletzung
Polizeikräfte aus Berlin und Brandenburg durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin drei Wohnungen in Berlin sowie eine Wohnung in Eisenhüttenstadt wegen des Verdachts der gefährlichen Köperverletzung und Beleidigung mit transphobem Hintergrund
Deutschland
Queerfeindlichkeit
News
TIN
People
Ehre für Miley Cyrus: Ein Stern auf dem «Walk of Fame»
Als kleines Mädchen machte sie nächtliche Spaziergänge auf dem legendären Boulevard. Nun soll Miley Cyrus dort selbst einen Stern bekommen. Neben der pansexuellen Sängerin wurden Sterne für weitere Megastars angekündigt.
Von Newsdesk/©DPA
Musik
News
Award
Queer
Lust
Deutschland hat mehr Bordelle als vor Corona-Pandemie
Rund 32'300 angemeldete Sexarbeiter*innen gab es zum Jahresende 2024 bundesweit - laut der offiziellen Statistik. Denn illegale Prostitution ist dort nicht verzeichnet.
Von Newsdesk/©DPA
Deutschland
News
Arbeitswelt