«Hetze gegen Homosexuelle»: Anzeige gegen Papst Franziskus
Die Piratenpartei will gegen LGBTIQ-Feindlichkeit vorgehen
Im März hat das Europäische Parlament die EU zur LGBTIQ Freedom Zone erklärt (MANNSCHAFT berichtete), vier Tage später verkündet der Papst in einer Aussendung, Homosexualität sei nach wie vor eine Sünde (MANNSCHAFT berichtete). Dem will die Piratenpartei in Österreich nachgehen.
Die Piratenpartei Österreichs hatte das Kultusamt, das zum Bundeskanzleramt gehört, im Frühjahr aufgefordert, die Vereinbarkeit mit dem Recht für Bekenntnisgemeinschaften zu prüfen. Dieses hat seine Hilfe verweigert. Die Piratenpartei und das Regenbogenmasken-Start-Up FFPride2 zeigen den Sachverhalt am heutigen Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft an, um gegen diese Diskriminierungspraxis der Kirche und Untätigkeit der Behörde vorzugehen, heisst es in einer Pressemitteilung.
Die Wächter über die Glaubensgemeinschaften sind von Frömmigkeit geblendet und verwehren ihre Hilfe.
«Die Wächter über die Glaubensgemeinschaften sind von Frömmigkeit geblendet und verwehren ihre Hilfe. Queer- und Homosexuellenfeindlichkeit hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. Minderheitenrechte dürfen kein Lippenbekenntnis bleiben, es braucht klare Ansagen des Rechtsstaates», erklärt Peter Postmann als beschwerdeführende Person. Er ist Co-Founder von FFPride2 und Mitglied der Piratenpartei Österreichs.
Die Behörde hätte die Anfrage «ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen nach Einlangen» (Auskunftspflichtgesetz) beantworten müssen. Doch erst nach acht Monaten und einer kostspieligen Anwaltskorrespondenz kam die Antwort: «Vorweg dürfen wir uns für den unbeabsichtigten verlängerten Aktenlauf entschuldigen», habe das Kultusamt geantwortet.
Und weiter: «Die katholische Kirche erhielt ihre gesetzliche Anerkennung allerdings nicht aufgrund dieses Gesetzes, sondern gilt als historisch anerkannt […] bzw. ergibt sich ihre Rechtsstellung aus [dem] Konkordat […] §11a BekGG ist daher auf die katholische Kirche nicht anzuwenden». Das Kultusamt verweigere es, jenen Paragrafen zu exekutieren, der prüfe, ob eine Glaubensgemeinschaft eine positive Einstellung zu Staat und Gesellschaft hat, also ob die getätigten Aussagen mit tragenden Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung vereinbar sind, kritisiert Postmann.
Mangels Unterstützung der Zuständigen bringe man nun eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen Verdacht auf Verhetzung ein. Das Gesetzespaket «Hass im Netz» soll einen effektiveren Schutz vor Hasspostings bieten und eine Klärung ohne Kostenrisiko herbeiführen. Dazu habe man eine Sachverhaltsdarstellung verfasst: Homosexualität als «falsche» und «sündige» Lebensweise zu bezeichnen verletze die Menschenwürde, weil es Homosexuelle als minderwertig darstelle und ihnen das Lebensrecht als gleichwertige Bürger*innen abstreite. Die Aufforderung, den «Willen Gottes zu begreifen, ganz zu erfüllen und sich von seinem Liebesplan verändern zu lassen», verstehe man als Aufruf zur Gewalt. Denn «Umpolungen führen bei den Betroffenen zu Leid in Form von Depressionen, Selbsthass oder Selbstmordversuchen. Ein Verbot dieser «Konversions- und reparativen Therapieformen» besteht in zahlreichen Ländern und sei in Österreich längst überfällig. Für alle Beschuldigten gelte die Unschuldsvermutung.
Den Beschwerdeführern gehe es um den Dialog und darum, die teils mittelalterlichen Dogmen auf Vereinbarkeit mit einer modernen Gesellschaft zu prüfen. «Die vielen Regenbogenfahnen an Kirchen (MANNSCHAFT berichtete) und der «Ungehorsam 2.0» jener Gemeinden, die sich über den Willen ihres Oberhaupts hinweggesetzt, trotzdem gesegnet und damit aktiv an einer inklusiven Gesellschaft gearbeitet haben, sind ein starkes, mutiges und klares Zeichen, das wir sehr begrüssen. Sichtbarkeit für Minderheitenthemen braucht oftmals einen Kunstgriff wie diesen.»
Die katholische Kirche habe die Ressourcen, diesen Weg zu gehen. Werde die Staatsanwaltschaft tätig, ermögliche das weitere Schritte gegen das Kultusamt. Das Vorgehen sei Kritik an der Untätigkeit des Rechtsstaates und seiner Institutionen und zeige, dass es noch ein langer Weg zum gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung und zur Säkularisierung sei, so Pirat Postmann.
Eine Master- oder Doktorarbeit wäre zudem ein geeignetes Instrument, diese Sachverhalte der Rechtswissenschaften zu erörtern. Man beschreite diesen Weg parallel und will ein Stipendium an Interessierte vergeben, heisst es in der Mitteillung weiter. Bewerbungen an [email protected].
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