Hasskriminalität gegen LGBTIQ soll entschlossener geahndet werden
Plan: «Gegen die sexuelle Orientierung gerichtete» Motive werden strafverschärfend einbezogen
In ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch hat die Bundesregierung den Entwurf für ein «Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt» beschlossen.
Der Entwurf beinhaltet auch, dass «geschlechtsspezifische» sowie «gegen die sexuelle Orientierung gerichtete» Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität aufgenommen werden, heisst es in einer Erklärung des Queer-Beauftragten.
Sven Lehmannt (Grüne) weiter: «Hasstaten und Gewalt gegen queere Menschen sind menschenfeindliche Straftaten. Jeden Tag werden in Deutschland mindestens drei queere Menschen angegriffen, und das sind nur die Taten, die angezeigt und ordentlich registriert werden. Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Diesen Straftaten muss der Staat entschlossen entgegentreten. Daher begrüsse ich das heutige klare Zeichen der Bundesregierung gegen Hasskriminalität, die sich alltäglich gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans und inter und queere Menschen richtet.»
Durch die ausdrückliche Aufnahme «geschlechtsspezifischer» sowie «gegen die sexuelle Orientierung gerichteter» Motive in den Gesetzestext werden diese in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet. Denn was Schwarz auf Weiss im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat.»
Nach dem Willen der Bundesregierung soll es in § 46 Strafgesetzbuch Grundsätze zur Strafzumessung zukünftig heissen: «Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende.»
«Geschlechtsspezifische» Beweggründe umfassen dabei auch solche Motive, die sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität des Opfers richten. In der aktuellen Version ist Hass gegen Frauen und LGBTIQ nicht explizit erwähnt, sondern fällt als Tatmotiv unter die Formulierung der «sonstigen menschenverachtenden» Beweggründe, heisst es in der Erklärung weiter.
Das könnte dich auch interessieren
Wien
Auf Luziwuzis Spuren: Conchita Wurst singt in der schwulen Sauna
Eine der berühmtesten schwulen Saunen der Welt geht neue Wege. Im Wiener «Kaiserbründl» werden jetzt auch Konzerte veranstaltet. Conchita Wurst tritt dort auf. Zuvor und danach gibt es exklusive Führungen für alle Konzertgäste.
Von Christian Höller
Schwul
Unterhaltung
News
Lifestyle
Österreich
News
Wegen Pride-Fahne: Mann bei Gemeindefest in Essen verletzt
In Essen wird auf einem katholischen Gemeindefest mindestens ein junger Mann attackiert und verletzt. Der Angreifer störte sich offenbar an einer Regenbogenfahne. Der Bischof verurteilt die Attacke.
Von Newsdesk/©DPA
Deutschland
Queerfeindlichkeit
Musik
Unterhaltung per Dekret: Russlands Anti-Eurovision «ohne Perversion»
Schon vier Mal hat Russland wegen seines Kriegs gegen die Ukraine nicht beim Eurovision Song Contest mitsingen dürfen. Nun muss eine Konkurrenzveranstaltung her - mit interessanter Gästeliste.
Von Newsdesk/©DPA
Unterhaltung
Queerfeindlichkeit
Eurovision Song Contest
Grossbritannien
Barleute als «Gender-Polizei»? Widerstand gegen britisches Anti-trans-Gesetz
Die britische Menschenrechtskommission EHRC steht massiv in der Kritik: Ein neuer Code of Practice könnte trans Menschen aus geschlechtsspezifischen Räumen ausschliessen. Hunderte Unternehmen warnen vor Diskriminierung und Konflikten im Alltag.
Von Newsdesk Staff
Queerfeindlichkeit
TIN
Politik