GRÜNE beantragen Aktionsplan für sexuelle & geschlechtliche Vielfalt
Der Antrag wird voraussichtlich am 7. Juni in erster Lesung beraten
Am Freitag findet der jährliche internationale Aktionstag gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interfeindlichkeit (IDAHOBIT) statt. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen umfassenden Antrag für einen Nationalen Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und gegen Homo- und Transfeindlichkeit erarbeitet und beschlossen. Der Antrag wird nun in den Bundestag eingebracht und voraussichtlich am 7. Juni in erster Lesung beraten.
«Auch wenn Lesben und Schwule zunehmend offen leben, bleibt Diskriminierung im Alltag ein grosses Problem», erklärt der Bundestagsabgeordnete Sven Lehmann, Grünen-Sprecher für Queerpolitik. «Die Mehrheit hat bereits Diskriminierung am Arbeitsplatz erlebt. Vor allem lesbische und schwule Jugendliche leiden unter Schimpfwörtern wie ’schwule Sau‘ in der Schule und im Sportverein.»
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Die Suizidrate und das Risiko von Wohnungslosigkeit sei bei queeren Jugendlichen signifikant höher als bei gleichaltrigen Heterosexuellen. Vorurteile und Ressentiments gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen seien tief in der Mitte der Gesellschaft verankert.
Die wichtigsten Forderungen Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt unter enger Beteiligung der LGBTIQ-Verbände zu entwickeln und zu verabschieden. Dieser soll:
– aufbauend auf Erfahrungen aus den Ländern klar formulierte Ziele und Massnahmen – darunter auch Selbstverpflichtungen der öffentlichen Stellen – enthalten. – finanziell mit 35 Millionen Euro pro Jahr abgesichert sein. – vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend koordiniert, aber ressortübergreifend entwickelt und umgesetzt werden. – klare Berichtspflichten enthalten und wird einmal in einer Legislaturperiode in Form von einem an den Bundestag zuzuleitenden Bericht evaluiert.
Einige zentrale Ziele und Massnahmen:
1. Teilhabe – Aufnahme der sexuellen Identität in den Gleichheitsartikel Art. 3 GG – Förderung der Vielfalt in der Arbeitswelt unter Einschluss unterschiedlicher sexueller und geschlechtlicher Identitäten und Lebensweisen. – Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse auch von älteren LGBTIQ in allen Bereichen der Senior*innenpolitik und der Altenhilfe.
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2. Sicherheit – Verstärkte Forschung über Ausmass, Erscheinungsformen und Ursachen von LGBTIQ-Feindlichkeit – Bessere Erfassung von Hassverbrechen und andere Straftaten gegen LGBTIQ – Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildungsmassnahmen von Polizei und Justiz zur weiteren Sensibilisierung von Polizeibeamt*innen, Richter*innen, Staatsanwält*innen sowie Mitarbeitenden im Justizvollzug im Umgang mit LGBTIQ. – Ein Bund-Länder-Programm gegen LGBTIQ-feindliche Gewalt soll auf den Weg gebracht werden.
3. Aufklärung – Im Dialog mit allen betroffenen gesellschaftlichen Gruppen, einschliesslich der Religionsgemeinschaften, Sportverbänden, Sozialpartnern, Verbänden von Migrant*innen, Organisationen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen sollen gesamtgesellschaftliche Strategien zur Förderung der Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen entwickelt und umgesetzt werden. – Im Rahmen des Bundesprogramms «Demokratie leben!» soll ein neuer fester Bestandteil «Vielfalt leben!» verankert werden – Das Werben für Respekt gegenüber LGBTIQ und Betroffene von Mehrfachdiskriminierung muss fester Bestandteil der Integrationspolitik werden. – Unterstützung der Bundesländer bei der Stärkung des Themas «Vielfalt sexueller Identitäten» in den Lehrplänen
4. Gesundheit – Verbot von geschlechtszuweisenden Operationen ohne medizinische Notwendigkeit und ohne Zustimmung der Betroffenen – Verbot von sogenannten Konversionstherapien – Gewährleistung einer gesundheitlichen Versorgung, die auf die tatsächlichen gesundheitlichen Bedürfnisse von trans- und intergeschlechtlichen Menschen eingeht.
5. Gleichberechtigung – Anpassung der abstimmungsrechtlichen Regelungen an die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe – Rechtliche Absicherung von Mehrelternkonstellationen wie Patchwork- und Regenbogenfamilien und ihren Kindern. – Ein Selbstbestimmungsgesetz zur Anerkennung und zum Schutz der Geschlechtervielfalt soll das jetzige Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. – Reform der sog. Kirchenklausel des § 9 AGG
6. International – Entwicklung eines LGBTIQ-Inklusionskonzepts für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit. – Ausbau der Unterstützung von LGBTIQ-Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen im Ausland. In Fällen akuter Bedrohung muss die Bundesregierung kurzfristige Visaerteilungen und Aufnahmen zulassen.
Nationaler Aktionsplan wichtig im Berich Sport und Familie Auch zwei Jahre nach Öffnung der Ehe gebe es noch viel zu tun bei rechtlicher Gleichstellung und Teilhabe von LGBTIQ in allen Lebensbereichen. «Die Bundesregierung muss Homo- und Transfeindlichkeit entschlossen entgegen treten und Handlungsstrategien dagegen entwickeln. Wir fordern einen Aktionsplan für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Fast alle Bundesländer haben mittlerweile Aktionspläne aufgelegt. Die Bundesregierung bleibt bisher bei unverbindlichen Absichtserklärungen.» Dabei gäbe es laut Lehmann gerade in Bundeswehr und Justiz, im Sport und in der Familienpolitik jede Menge zu tun.
Mehrheit der Deutschen will LGBTIQ-Schutz im Grundgesetz
Insbesondere trans- und intergeschlechtliche Menschen erleben täglich harte Anfeindungen und Übergriffe, erklärte Lehmann. Das bestehende Transsexuellengesetz bestimme über ihr Geschlecht und nehme ihnen Selbstbestimmung und Würde. Die geplante Reform der Bundesregierung verschärfe diese Bevormundung. Das Transsexuellengesetz müsse abgeschafft und durch ein Selbstbestimmungsgesetz zur Anerkennung der Geschlechtervielfalt ersetzt werden.
Das Eintreten für die Menschenrechte von LGBTIQ dürfe nicht an deutschen Grenzen enden, so Lehmann In etwa 70 Ländern der Welt steht gleichgeschlechtliche Liebe noch immer unter Strafe, teilweise sogar unter Todesstrafe. «In Fällen akuter Bedrohung von LGBTIQ-Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen muss die Bundesregierung kurzfristige Visaerteilungen und Aufnahmen zulassen.»
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