Grindr-Date getötet und gegessen: Lebenslange Haft für Kannibalen
Die beiden Männer hatten sich für Heiligabend zum Sex verabredet
In den USA wurde Mark Latunski als «Grindr-Killer» bekannt, weil er sein Date getötet und gegessen hatte. Am Donnerstag wurde der Mörder nun zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Der 52-Jährige hatte vor zwei Jahren am 24. Dezember den 25 Jahre alten Friseur Kevin Bacon in Corunna im US-Bundesstaat Michigan umgebracht und seine Hoden gegessen. Durch die Brutalität des Vorgehens erregte der Fall jede Menge Aufsehen (MANNSCHAFT berichtete).
Die beiden Männer hatten sich auf Grindr für Heiligabend zum Sex bei Latunski verabredet. Später am Abend soll Bacon seinem Mitbewohner sogar noch eine SMS geschrieben haben, dass er Spass habe und es in dieser Nacht möglicherweise nicht nach Hause schaffen würde. Als Bacon dann aber am nächsten Morgen nicht im Haus seiner Eltern zum Frühstück erschien, wurde er als vermisst gemeldet.
Nachdem Bacons Auto zusammen mit seinen Habseligkeiten auf einem Parkplatz in Clayton Township in der Nähe seines Wohnortes gefunden wurde, fand die Polizei seine verstümmelte Leiche am 28. Dezember in Bennington Township, 24 Meilen entfernt. In Latunskis Haus hing der Friseur kopfüber an der Decke.
Der Polizei gestand Latunski, Bacon in den Rücken gestochen und Teile seines Körpers entfernt zu haben. Er sagte, er habe seine Hoden abgeschnitten und gegessen und überlegt, einen Dehydrator zu kaufen, um aus Bacon’s Muskeln Dörrfleisch zu machen.
«In Ihrem kranken, verdrehten Kopf denken Sie wahrscheinlich, dass Sie nichts falsch gemacht haben», richtete Bacons Mutter vor dem Prozess die Worte an den Mörder ihres Sohnes. «Ich hoffe, dass Sie an diesem Weihnachten so sehr leiden, wie wir leiden mussten.»
Weiter hatten sich der Vater und die Schwester des Ermordeten via Berief an das Gericht gewandt und sich für eine «gerechte Strafe» ausgesprochen. Latunski selbst äusserte sich in dem Verfahren nicht.
Latunskis Anwältin hatte zunächst auf «nicht schuldig» plädiert, weil ihr Mandant psychisch krank und deshalb nicht schuldfähig sei. Allerdings hatte der Angeklagte sich gegen der Empfehlung zu Beginn des Verfahrens als schuldig bekannt. Bei der nun erteilten lebenslangen Haft besteht keine Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung.
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