«Sehr geehrter Herr»: Gericht darf nicht-binäre Person falsch anreden
Eine nicht-binäre Person wollte erreichen, dass das Landgericht Frankfurt sie in Schreiben nicht mehr mit «Sehr geehrter Herr» anspricht. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat diesen Antrag jetzt abgelehnt.
Eine nicht-binäre Person mit gestrichenem Geschlechtseintrag wehrte sich gegen Misgendern im Briefverkehr. Im Rahmen eines Berufungsstrafverfahrens wegen Beleidigung wurde sie in Schreiben des Landgerichts Frankfurt am Main wiederholt mit der männlichen Anrede «Sehr geehrter Herr…» adressiert. Die Person beantragte, dass das Landgericht verpflichtet wird, diese Anrede künftig zu unterlassen.
Ohne Erfolg: Der zuständige Senat des Oberlandesgerichts stellte klar, dass die beanstandeten Schreiben keine offiziellen Verwaltungsentscheidungen sind. Sie enthalten lediglich organisatorische Hinweise, etwa zur Terminplanung, zur Übersendung von Unterlagen oder zu neuen Hauptverhandlungsterminen. Die männliche Anrede sei nur ein formeller Anfang der Schreiben und Ausdruck üblicher Höflichkeit. Sie habe keinen eigenen Regelungswert.
Zudem handle es sich bei diesen Schreiben nicht um Massnahmen einer Justizbehörde, sondern um sogenannte justizförmige Verwaltungstätigkeit. Das bedeutet: Richterinnen und Richter handeln unabhängig, und die Schreiben dienen der Organisation des Verfahrens, nicht der Regelung einzelner rechtlicher Angelegenheiten.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Für die betroffene Person bedeutet das, dass sie weiterhin Schreiben mit «Sehr geehrter Herr» hinnehmen muss.
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