Finanzministerium diskriminiert Homopaare im Steuerrecht, sagen Grüne

Die Grünen werfen dem deutschen Finanzministerium bei der Ehe für alle eine Blockadehaltung vor und sprechen von „europa- und verfassungswidriger Diskriminierung“. Die queerpolitischen Sprecher Ulle Schauws und Sven Lehmann erklären:

„Seit fast einem Jahr haben sich viele lesbische und schwule Paare das JA-Wort gegeben und genießen endlich die gleichen Rechte wie Heterosexuelle. Dennoch blockiert das SPD-geführte Bundesfinanzministerium die vom Bundestag beschlossene Rückwirkung im Steuerrecht für die Paare, die ihre Lebenspartnerschaft in einer Ehe umwandeln. Das ist mit dem Willen des Gesetzgebers, die europa- und verfassungswidrige Diskriminierung rückwirkend zu beseitigen, nicht vereinbar. Es zwingt lesbische und schwule Paare, erneut ihre Rechte vor den Gerichten geltend zu machen.“

Finanzministerium soll „gesetzeskonforme Praxis“ anwenden Nun hat die grüne Bundestagsfraktion eine kleine Anfrage gestellt und fordert den Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) endlich zu einer „gesetzeskonformen Praxis“ auf.

Mittels der Anfrage will man u. a. wissen:

  • Werden innerhalb der Bundesregierung weiterhin Meinungen vertreten, das Gesetz zur Ehe für verfassungswidrig zu erklären und es vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen?
  • Bekommen nach Kenntnis der Bundesregierung Ehepaare, die ihre Lebenspartnerschaften in eine Ehe umgewandelt haben, Nachzahlungen des rückwirkenden Familienzuschlags gem. Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ehe für alle?
  • Was plant die Bundesregierung in Bezug auf die noch immer fehlende Angleichung im Abstammungsrecht, damit jedes Kind, das in eine gleichgeschlechtliche Ehe von zwei Lesben hineingeboren wird, von Anfang an die Absicherung durch zwei rechtliche Elternteile erhält?

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