FDP fordert: Anti-Homosexuellen-Gesetz in Uganda verhindern!
Vorschlag: Vermögen in der EU einfrieren
Das FDP-Präsidium hat das Anti-Homosexuellen-Gesetz in Uganda auch in seiner überarbeiteten Form scharf kritisiert. Die Partei macht damit Druck auf die Bundesregierung, an der sie beteiligt ist.
Die Freien Demokraten bitten in einem Beschluss vom Montag die Bundesregierung um konkrete Schritte, um das Gesetz noch zu verhindern. Dazu gehört die Bitte an Bundesaussenministerin Annalena Baerbock, den ugandischen Botschafter einzubestellen, um «die Haltung der Bundesrepublik Deutschland unmissverständlich deutlich zu machen».
Ausserdem solle die Bundesregierung gemeinsam mit den europäischen und transatlantischen Partner*innen Sanktionen gegen Uganda prüfen, insbesondere «Sanktionen gegenüber unmittelbar Verantwortlichen in der Regierung und Verwaltung Ugandas». Geprüft werden solle auch, gegebenenfalls deren Vermögen in der EU einzufrieren.
Darüber hinaus setzt sich die FDP für Schutz für queere Flüchtlinge aus Uganda ein und begrüsst, dass die Bundesregierung das sogenannte Diskretionsgebot für homosexuelle Asylbewerber abgeschafft hat (MANNSCHAFT berichtete). Mit ihm war in der Vergangenheit in Deutschland Asyl teilweise verweigert worden, wenn die Betroffenen ihre Homosexualität hätten verstecken können.
Michael Kauch, Bundesvorsitzender der liberalen LGBTQ-Organisation LiSL, freut sich über den Beschluss des FDP-Präsidiums: «Dieser Beschluss stärkt die Forderung an die Bundesregierung, alle Möglichkeiten deutscher und europäischer Politik auszuschöpfen, um den Menschenrechten in Uganda Geltung zu verschaffen. Aus meiner Sicht geht da aktuell seitens des Auswärtigen Amtes und des Entwicklungsministeriums deutlich mehr», so Kauch in einer Pressemitteilung.
Die erste Version des Gesetzes, die am 21. März vom Parlament des ostafrikanischen Landes verabschiedet worden war (MANNSCHAFT berichtete), hatte Präsident Museveni nach heftiger internationaler Kritik nicht unterzeichnet und stattdessen eine Überarbeitung angeordnet. Der Präsident hatte erklärt, die Generalstaatsanwältin habe Bedenken geäussert, dass das Gesetz rechtlich angreifbar sein könnte.
In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Versuche verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, schärfere Gesetze gegen homosexuelle Menschen in Uganda einzuführen. Diese scheiterten zumeist an einem Veto des Präsidenten oder wurden vom obersten Gerichtshof aufgehoben.
Im Gegensatz zu Uganda und anderen afrikanischen Ländern befreien sich immer mehr karibische Staaten von den homophoben Gesetzen der Kolonialzeit. Auf St. Kitts und Nevis war Homosexualität verboten, bis der Oberste Gerichtshof der Ostkaribik im vergangenen Sommer die betreffenden Gesetze für «null und nichtig» erklärte (MANNSCHAFT berichtete).
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