Deutsche Aidshilfe: Unzulässige HIV-Tests per Gesetz unterbinden!
Diskriminierung gehört immer noch zum Alltag
Wo Zurückweisung und unzulässige HIV-Tests weiter praktiziert werden, müssen sie per Gesetz unterbunden werden. Diskriminierung gehört immer noch zum Alltag von Menschen mit HIV.
Diskriminierung, die die Polizei erlaubt: HIV-positive Bewerber*innen für den Polizeidienst werden als untauglich zurückgewiesen. Auch die Berliner Feuerwehr lehnte 2018 einen HIV-positiven Bewerber ab. Und die Uni Marburg schloss einen HIV-positiven Zahnmedizinstudenten von den praktischen Kursen aus – und damit von der Fortsetzung seines Studiums.
Diese drei Beispiele zeigen: Schwerwiegende Diskriminierung von Menschen mit HIV im Arbeitsleben kommt immer wieder vor – obwohl sie in allen Berufen arbeiten können und dürfen. Denn HIV ist im Arbeitsalltag nicht übertragbar und aufgrund der heute verfügbaren Medikamente muss die Infektion die Leistungsfähigkeit nicht mehr einschränken.
Noch immer glauben manche Arbeitgebende, sie dürften Menschen mit HIV einfach ausschliessen und fügen ihnen damit schweren Schaden zu.
Um Rechtssicherheit zu schaffen, ist nun die Bundesregierung gefragt: «Noch immer glauben manche Arbeitgebende, sie dürften Menschen mit HIV einfach ausschliessen und fügen ihnen damit schweren Schaden zu. Das ist nicht hinnehmbar. Wir brauchen ein ausdrückliches Verbot von HIV-Tests und der Frage nach einer HIV-Infektion im Arbeitsleben. HIV darf bei Einstellungsuntersuchungen schlicht keine Rolle mehr spielen», fordert Sven Warminsky, Vorstand der Deutschen Aidshilfe.
Die Wissenschaft ist eindeutig Der Ausschluss ist auch heute schon unzulässig, weil HIV für die Arbeit keine Rolle spielt; er stellt eine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gesetzes zur Gleichbehandlung (AGG) dar. Doch das wird immer wieder in Zweifel gezogen. Grund für diese Diskriminierung ist oft die Behauptung, dass es im Arbeitsalltag unter bestimmten Bedingungen doch zu einer Übertragung kommen könnte. Faktisch finden solche Infektionen aber nicht statt. Bei einer wirksamen HIV-Therapie – heute der Regelfall – ist HIV ohnehin nicht mehr übertragbar.
«Hinter uns liegen mehr als 40 Jahre HIV und 25 Jahre HIV-Therapie. Es wird Zeit, dass Menschen, die Personalverantwortung tragen, sich nicht mehr an irrationalen Ängsten und Vorbehalten orientieren, sondern an wissenschaftlichen Erkenntnissen», sagt DAH-Vorstand Sven Warminsky.
HIV-Expert*innen betonen immer wieder, dass im Arbeitsalltag kein Übertragungsrisiko besteht. Doch sie finden oft kein Gehör. So hat die Deutsche Aidshilfe schon häufiger gefordert, dass die zuständige Arbeitsgruppe der deutschen Polizeiärzt*innen ihre Haltung gemeinsam mit HIV-Spezialist*innen überprüft. Dieser Austausch wurde seit Jahren immer wieder zugesagt – fand aber nie statt. Derweil schliesst die Polizei im Bund und verschiedenen Ländern Menschen mit HIV weiterhin aus.
Gerichtliche Korrekturen Manchmal rücken dann Gerichte die Fehleinschätzungen gerade: Das Verwaltungsgericht Hannover entschied 2019: Die Ablehnung eines HIV-positiven Bewerbers für den niedersächsischen Polizeidienst war unzulässig; Menschen können «polizeidiensttauglich» sein.
Nur ein glasklares gesetzliches Verbot von HIV-Tests und HIV-bedingter Zurückweisung gibt Menschen mit HIV Rechtssicherheit.
Das Berliner Verwaltungsgericht stellte im September 2022 fest: Die Berliner Feuerwehr hat einen HIV-positiven Bewerber diskriminiert, als sie ihn zurückwies. Der Rechtsstreit des HIV-positiven Zahnmedizin-Studenten aus Marburg zieht sich hingegen seit 2020.
«Nur ein glasklares gesetzliches Verbot von HIV-Tests und HIV-bedingter Zurückweisung gibt Menschen mit HIV Rechtssicherheit. Mit ungewissem Ausgang den Rechtsweg beschreiten zu müssen, ist eine schwere psychische und finanzielle Belastung und kann Karrieren zerstören. Wer Recht bekommt, hat den Job meist trotzdem nicht», betont DAH-Vorstand Warminsky.
Kein Hindernis für die Verbeamtung Ausschlüsse finden teils auch nach Gesundheitsuntersuchungen im Zuge der Verbeamtung statt, etwa bei der Polizei. Hier muss klar sein: Menschen mit HIV können genauso Beamte werden wie andere. Denn sie können heute bei guter Gesundheit das Rentenalter erreichen.
«Auch bei der Verbeamtung braucht es ein klares Verbot der Benachteiligung – und ein wissenschaftliches Update in den Köpfen», sagt Sven Warminsky.
Gesundheitsberufe – kein Sonderfall! Besonders häufig erfahren potenzielle Arbeitnehmer*innen Diskriminierung in Gesundheitsberufen. Auch hier ist die Frage nach HIV nicht zulässig, da irrelevant für die angestrebte Tätigkeit. Die einzige legitime Ausnahme sind Chirurg*innen, die bestimmte Eingriffe mit Verletzungsrisiko ausführen. Bei ihnen darf laut den Empfehlungen der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV) und der Gesellschaft für Virologie (GfV) HIV im Blut nicht mehr nachweisbar sein. Das ist bei heutigen HIV-Therapien der Normalfall. Man spricht dann von einer «Viruslast unter der Nachweisgrenze».
Viruslast ist nicht entscheidend Abgesehen von den genannten chirurgischen Tätigkeiten spielt die «Viruslast» im Arbeitsleben keine Rolle: Eine Übertragung im Arbeitsalltag ist in keinem Fall möglich, auch ohne Therapie nicht. Trotzdem wird oft Bezug darauf genommen. Das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts gab dem Bewerber bei der Feuerwehr zum Beispiel recht, weil HIV bei ihm therapiebedingt nicht mehr nachweisbar war. Das führt auf die falsche Fährte.
Diskriminierung überwinden Die Studie «positive stimmen 2.0» ergab 2020: Menschen mit HIV können heute gut mit ihrer Infektion erleben, leiden aber unter Diskriminierung. 95 Prozent hatten im Jahr vor der Befragung Diskriminierung erlebt, mehr als die Hälfte fühlte sich durch Vorurteile im Leben eingeschränkt.
Die Benachteiligung im Arbeitsleben zeigt exemplarisch, wie irrational und voreingenommen die Reaktionen vieler Menschen und Institutionen auf das Thema HIV immer noch sind.
Diskriminierung kommt in allen Lebensbereichen vor, besonders häufig jedoch im Gesundheitswesen. Das zeigt ebenfalls der diesjährige Bericht zum Welt-Aids-Tag der Aids-Hilfe Schweiz (MANNSCHAFT berichtete).
«Die Benachteiligung im Arbeitsleben zeigt exemplarisch, wie irrational und voreingenommen die Reaktionen vieler Menschen und Institutionen auf das Thema HIV immer noch sind. Es ist Zeit, dass Menschen mit HIV endlich in Ruhe das Leben leben können, das ihnen medizinisch längst möglich ist – ohne Benachteiligung, Zurückweisung oder moralische Bewertungen», sagt DAH-Vorstand Sven Warminsky anlässlich des heutigen Welt-Aids-Tages.
Arbeitgeber*innen für #positivarbeiten Arbeitgeber*innen können sich im Programm #positivarbeiten, das die Deutsche Aidshilfe unter anderem mit IBM und SAP ins Leben gerufen hat. 176 Arbeitgebende haben bereits unterschrieben, dass Menschen mit HIV bei ihnen willkommen sind und dass sie sich aktiv gegen Diskriminierung einsetzen, zuletzt unter anderem der ADAC, Randstad und die Stadt Stuttgart.
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