«Dein Beitrag verstösst gegen unsere Standards zu Hassrede.» Nicht!

Wie Facebook einen Post über die homophoben Texte von Bushido löschen wollte

Foto: Pixabay
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Dass man bei Facebook niemanden als «Schwuchtel» beschimpfen können darf, versteht sich hoffentlich von selbst. Was aber, wenn man sich selber so bezeichnet (was ja jedem freisteht)? Oder darüber spricht, dass ein User andere Menschen als «Schwuchtel» bezeichnet? Offenbar überfordert das die Facebook-Zensoren. Ein Kommentar.

«Hassreden bedrohen demokratische Werte, die soziale Stabilität und den Frieden», erklärte der UN-Generalsekretär António Guterres kürzlich. Seit dem 1. Januar 2018 sind Betreiber von Online-Plattformen in Deutschland dazu verpflichtet, gegen Hassrede auf ihren Seiten vorzugehen. Seit das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft ist, müssen die grossen sozialen Netzwerke auch zweimal im Jahr Bilanz ziehen.

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Nach welchen Kriterien die Zensoren genau vorgehen, bleibt schleierhaft. Es gibt nach wie vor viele Fehleinschätzungen. Während deutlich erkennbare Satire oft gesperrt wird, bleiben hetzerische Botschaften häufig stehen. Offenbar fällt es den zuständigen Mitarbeitern von Facebook auch schwer, den Unterschied zwischen einer getätigten Hassrede und dem Zitat einer Hassrede zu erkennen, selbst wenn sie in Anführungszeichen steht.

Das traf nun auch die MANNSCHAFT. Wir bekam an diesem Sonntag via Facebook die Meldung, dass einer unserer Posts gegen die Gemeinschaftsstandards zu Hassrede verstosse. Es handelte sich um einen Post zu den homophoben Texten des Rappers Bushido.

Foto: Screenshot
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Genauer: Es ging um die Indizierung seines Albums «Sonny Black«. 2015 hatte es die Bundesprüfstelle auf den Index gesetzt und den Schritt damit begründet, dass in den Texten Gewalt sowie ein krimineller Lebensstil verherrlicht würden. Zudem seien viele Textpassagen frauen- und homosexuellenfeindlich. Es folgte eine gerichtliche Auseinandersetzung, da sich der Rapper gegen die Indizierung gewehrt hatte.

Die bei Facebook zitierte Passage wurde nun bemängelt. Einerseits zu Recht, denn auch wir finden, dass ein Satz wie «Du Schwuchtel wirst hier ausradiert» gegen eine ganze Menge Standards verstösst und den Tatbestand der Hassrede darstellt – so weit sollte Kunstfreiheit nicht gehen, dass sie auch Hass und Hetze deckt. Allerdings war die MANNSCHAFT ja nicht Urheberin des Zitats, das auch deutlich als ein solches gekennzeichnet war.

Bushido – Seine homophobe Texte bleiben auf dem Index

Ich nutzte die Möglichkeit, den Post noch einmal überprüfen zu lassen. Und siehe da: Keine zwei Stunden später erhielten wir eine erneute Nachricht von Facebook.

Es tut uns leid, dass wir das falsch verstanden haben

«Es tut uns leid, dass wir das falsch verstanden haben. Wir haben deinen Beitrag noch einmal geprüft und bestätigt, dass er unseren Gemeinschaftsstandards entspricht. Wir möchten uns dafür bedanken, dass du dir die Zeit genommen hast, eine Überprüfung zu beantragen. Durch dein Feedback können wir uns weiter verbessern.»

Bei allem Ärger: Das ist ein erfreuliches Ergebnis. Ich finde, dass sich Facebook hier von Anfang an richtig verhalten hat. Lieber einmal zu viel prüfen, als einen beleidigenden, hetzerischen Post stehen zu lassen. Eins hat die Aktion zudem gezeigt: Wer bisher daran gezweifelt hat, dass die Texte von Bushido Hass ausdrücken bzw. säen – das war die Bestätigung.

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