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Bushido – Seine homophobe Texte bleiben auf dem Index

Bushido
Foto: Screenshot/YouTube «Brot-brechen»

Das umstrittene Album von Bushido „Sonny Black” darf auch weiterhin nicht an Minderjährige verkauft werden. Nachdem im Mai das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden hatte, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nicht sorgfältig genug zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit abgewogen hätte und das Album zu Unrecht als jugendgefährdend eingestuft worden sei, legte die BPjM Revision ein.

„Wir haben im Juli Revision eingelegt“, bestätigte Thomas Salzmann von der Bonner Bundesprüfstelle am Dienstag gegenüber Mannschaft. Der Eingang am 10. Juli sei vom Oberverwaltungsgericht schriftlich bestätigt worden. Das heißt, das Album ist weiter indiziert. Das Münsteraner Urteil ist damit nicht rechtskräftig und muss vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nochmal revisionsrechtlich überprüft werden. Salzmann geht nicht davon, dass es dieses Jahr noch zu einer abschließenden Entscheidung kommt.

Vorwurf gegen Bushido: Texte sind frauen- und schwulenfeindlich
2015 hatte die Bundesprüfstelle die Platte auf den Index gesetzt und die Indizierung damit begründet, dass in den Texten Gewalt sowie ein krimineller Lebensstil verherrlicht würden. Zudem seien viele Textpassagen frauen- und homosexuellenfeindlich. (Wegen schwulenfeindlicher Texte war das Berliner Konzert von Bounty Killer im Frühjahr abgesagt worden.)


Du Schwuchtel wirst hier ausradiert

In den Texten von Bushido heißt es: „Kleine Schwuchtel mit dei’m Unterlippenpiercing, ein falsches Wort und deine Zunge spürt Rasierklingen“, heißt es auf dem Album etwa. An anderer Stelle hört man Ausdrücke wie „Du schwuler Spast“ oder auch: „Berlin ist mein Hauptquartier, Du Schwuchtel wirst hier ausradiert.“

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Bushido (Foto: Facebook)

Bushido hatte sich vor Gericht gewehrt, weil es nach Darstellung seines Anwalts keine Belege für die verrohende Wirkung von Gangsta-Rap gebe; außerdem seien die Texte bewusst klischeehaft überzeichnet.


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