Bundestag muss nicht über Eheöffnung abstimmen
Es war ein kleiner Hoffnungsschimmer für die deutsche Homogemeinde. Insgesamt 29 mal hatte der von Union und SPD dominierte Rechtsausschuss seit Ende 2013 verschiedene Gesetzentwürfe zur Eheöffnung blockiert. Die Grünen wollten mit einer Organklage erreichen, dass das Thema nicht länger verschleppt wird. Sie beriefen sich dabei auf Artikel 76 des Grundgesetzes, wonach im Fall von Gesetzentwürfen aus dem Bundesrat, „über die Vorlagen in angemessener Frist zu beraten und Beschluss zu fassen“ sei. Insgesamt liegen im Rechtsausschuss drei Gesetzentwürfe zur Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare: von der Linksfraktion, den Grünen und dem Bundesrat. Ziel der Organklage war es, dass Ende Juni in der letzten Sitzung des Bundestages vor der Sommerpause über das Thema verhandelt werden könne.
[perfectpullquote align=“full“ cite=““ link=““ color=““ class=““ size=““]Der Inhalt der Gesetzentwürfe ist ‚bis zum Überdruss aller Beteiligten‘ erörtert worden.[/perfectpullquote] Aber heute teilte das Bundesverfassungsgericht mit, dass es den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hat. Karlsruhe konnte in seiner Entscheidung keine „willkürliche Verschleppung der Beschlussfassung“ erkennen. Zudem wiesen die Richter darauf hin, dass die Gesetzentwürfe zur Ehe für alle „Gegenstand mehrfacher und ausführlicher Beratungen im Plenum des Deutschen Bundestages“ waren: „Selbst nach Einschätzung der Antragstellerin ist der Inhalt der Gesetzentwürfe damit ‚bis zum Überdruss aller Beteiligten‘ erörtert worden. Angesichts dieser Abläufe ist aber für die Annahme eines ‚Leerlaufens‘ des Gesetzesinitiativrechts im vorliegenden Fall kein Raum.“
Keine Pflicht des Ausschusses oder des Bundestages Es sei „grundsätzlich dem Parlament vorbehalten, die Prioritäten bei der Bearbeitung der ihm vorliegenden Angelegenheiten selbst zu bestimmen“, heißt es in der Entscheidung weiter. Es bestehe keine Pflicht des Ausschusses oder des Bundestages, über sämtliche vorliegenden Gesetzesvorhaben innerhalb einer Legislaturperiode abschließend zu entscheiden. „Vielmehr ist hinzunehmen, dass vorliegende Gesetzentwürfe mit dem Ende der Legislaturperiode der Diskontinuität anheimfallen können.“
Rechte der Opposition geschwächt Volker Beck sei „erstaunt und enttäuscht“, teilte er in einer ersten Reaktion mit. Die Entscheidung aus Karlsruhe gehe an der Realität vorbei, sei aber zu akzeptieren. „Die Rechte der Abgeordneten, des Bundesrates und der Opposition werden dadurch geschwächt“, klagte der Grünen-Politiker. Nun seien die Sozialdemokraten gefragt: „Jetzt muss die SPD im Rechtsausschuss mit der Opposition den Gesetzentwurf zur gleichgeschlechtlichen Ehe beschließen. Denn 100 Prozent Gleichstellung, das hat sie versprochen, das muss sie jetzt liefern.“
Die Chancen sind allerdings gering. Zwar hat die SPD im Frühjahr versucht, die CDU unter Druck zu setzen, scheiterte damit jedoch. SPD-Chef und Kanzlerkandidat Martin Schulz hat seither immer wieder betont, er wolle keine Politik gegen den Koalitionspartner CDU/CSU machen.
[perfectpullquote align=“full“ cite=““ link=““ color=““ class=““ size=““]Das Jammern über Minderheitenrechte ist ohne verfassungsrechtliche Grundlage.[/perfectpullquote]
Auch Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter zeigte sich enttäuscht: „Ich bedaure, dass das Verfassungsgericht unserem Antrag nicht stattgegeben hat. So kann […] eine kleine konservative Minderheit der Union die Rechte von Lesben und Schwulen weiterhin beschneiden.“ Die Grünen hatten am Wochenende auf ihrem Bundesparteitag die Ehe für alle zur Bedingung für eine Koalitionsbildung nach der Bundestagswahl im September gemacht.
Die Unionsfraktion im Bundestag hingegen begrüßte das Urteil: „Das Jammern über Minderheitenrechte ist ohne verfassungsrechtliche Grundlage“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU). „Eine größere Ohrfeige verfassungsrechtlicher Art kann man sich in Karlsruhe gar nicht abholen.“
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