Bundespräsident gibt sein Ja-Wort zur Ehe für alle
Jetzt ist es amtlich: Ab 1. Oktober können schwule und lesbische Paare in Deutschland heiraten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) hat das Gesetz zur Ehe für alle am Donnerstag unterzeichnet. Das teilte eine Sprecherin des Bundespräsidialamts heute Vormittag in Berlin mit. Gleichgeschlechtliche Paare können 16 Jahre nach Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft gleichberechtigt heiraten und auch gemeinsam Kinder adoptieren. Die Sozialdemokraten hatten das Gesetz zur Öffnung der Ehe am 30. Juni im Bundestag durchgesetzt. Neben den Oppositionsparteien Grüne und Linke votierten in der freien Abstimmung auch 75 Abgeordnete der Union dafür, darunter Verteidigungsministerin von der Leyen und Generalsekretär Tauber (beide CDU). Vor allem unter konservativen Politikern und Juristen ist allerdings umstritten, ob eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre. Die CSU erwägt deshalb, das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Homopaare bekommen nun alle Rechte und Pflichten einer Ehe zwischen Mann und Frau. Dazu wird das Bürgerliche Gesetzbuch geändert. Dort heißt es bislang: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen.“ Künftig wird daraus: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Rechtlich sind homosexuelle und heterosexuelle Paare also endgültig gleichgestellt. Praktisch wirkt sich die Eheöffnung vor allem beim Adoptionsrecht aus – bislang mussten schwule und lesbische Paare den Umweg der Sukzessivadoption gehen. Künftig können Homopaare ganz regulär Kinder adoptieren.
Mit der Unterzeichnung durch Steinmeier haben nun endlich auch die Standesämter Planungssicherheit. Bisher mussten sie heiratswillige Paare vertrösten.
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