Berlin will queere Geflüchtete bedarfsgerecht versorgen und verteilen
Aus der Ukraine kommen immer mehr Menschen mit besonderer Schutzbedürftigkeit
Der Berliner Senat hat sich auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping (Linke) mit der Versorgung, Verteilung und Unterbringung von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine mit besonderer Vulnerabilität und besonderer Schutzbedürftigkeit beschäftigt.
Unter den aus der Ukraine Geflüchteten befänden sich in zunehmender Zahl Menschen mit besonderer Schutzbedürftigkeit sowie mit akuten medizinischen, pflegerischen und/oder psychischen Bedarfen, heisst es in einer Erklärung. Um dem Versorgungs- und Unterstützungsbedarf vulnerabler Gruppen besser gerecht werden zu können und um einen Übergang in die jeweiligen Regelversorgungssysteme im Land Berlin zu gestalten, hat der Senat am Dienstag u.a. beschlossen, dass eine Transferzone und Kriterien für die Weiterleitung von besonders vulnerablen und von Diskriminierung betroffenen Gruppen (wie LGBTIQ) eingerichtet werden.
Um einer Überlastung der Regelversorgungssysteme in Berlin vorzubeugen und eine bedarfsgerechte Versorgung der Geflüchteten zu ermöglichen, ist das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten angehalten, eine abgestimmte Weiterleitung von Personen mit besonderen Schutzbedarfen in andere Bundesländer zu gewährleisten. Daher sei bereits im Prozess des Ankommens eine Erstversorgung und ein Vorscreening für die bedarfsorientierte Weiterleitung in andere Bundesländer erforderlich, soweit keine Zuweisung nach Berlin erfolge.
Darüber hinaus würden bei den Zuweisungen von Geflüchteten aus der Ukraine, die sich selbst der Gruppe der LGBTIQ oder anderen besonders vulnerablen und von Diskriminierung betroffene Gruppen zuschreiben, möglichst Bundesländer mit einer entsprechenden guten Beratungs- und Unterstützungsstrukturen ausgewählt. Personen, die sich als trans identifizieren, werden nach Berlin oder an Orte mit vergleichbar guter Versorgungs- und Beratungsstruktur verteilt.
Zuvor war ein Fall aus Berlin bekannt geworden, wonach zwei schwule Asylbewerber aus Russland beim Berliner Flüchtlingsamt (LAF) diskriminierend behandelt worden sein sollen (MANNSCHAFT berichtete). Die beiden 19-Jährigen wollten nicht in einer allgemeinen Notunterkunft untergebracht werden, weil sie dort von anderen Bewohnern diskriminiert werden könnten. Obwohl sie einen besonderen Schutzstatus hätten, seien sie aber von einer Mitarbeiterin des LAF nicht in die spezielle Unterkunft für LGBTIQ verwiesen worden.
Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine haben sich 2,52 Millionen Menschen in Polen in Sicherheit gebracht. Das teilte der polnische Grenzschutz am Mittwoch auf Twitter mit. Allein am Dienstag waren es 21 000 Geflüchtete, ein Anstieg um 13 Prozent im Vergleich zum Tag zuvor. In Richtung Ukraine überquerten seit Kriegsbeginn 485 000 Menschen die Grenze. Dabei handelt es sich nach früheren Angaben zum grössten Teil um Ukrainer, die gegen die russischen Truppen kämpfen wollten. Andere kehrten zurück, um sich um Kinder oder hilfsbedürftige Angehörige zu kümmern.
Es gibt derzeit keine offiziellen Angaben, wie viele der Kriegsgeflüchtete in Polen geblieben und wie viele bereits in andere EU-Staaten weitergereist sind. Nach Deutschland kamen mehr als 310 000 Menschen.
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