Bedingte Geldstrafe für Angreifer des LGBTIQ-Stands in Zürich
Der Täter hatte einen Standbetreiber gepackt und ihm mit Gewalt gedroht
Der Angreifer auf den Stand am Lochergut in Zürich wurde wegen schwerer Drohung und Tätlichkeiten verurteilt. Die Verfahren gegen die anderen homophoben Vorfälle in Zürich sind teils noch hängig.
Am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi- und Transphobie IDAHOBIT am 17. Mai 2019 griff ein junger Mann einen Stand der LGBTIQ-Community am Lochergut in Zürich an. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hat den heute 20-jährigen Serben nun wegen schwerer Drohung und Tätlichkeiten für schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt. Der Mann muss zudem für die Verfahrenskosten und eine Busse von insgesamt 1100 Franken aufkommen.
«Dieses Urteil setzt ein wichtiges Zeichen», sagt Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross auf Anfrage von MANNSCHAFT. «Es lohnt sich, bei Angriffen eine Anzeige zu machen, denn es ist möglich, die Täter zu fassen und zu verurteilen.»
Mit seinem Stand wollte der Verein Achtung Liebe am IDAHOBIT für mehr queere Sichtbarkeit sorgen (MANNSCHAFT berichtete). Ab 13 Uhr wurden Aufkleber, Flyer, Kuchen und kostenlose Umarmungen an Passant*innen verteilt sowie Informationen über die Situation von queeren Personen in der Schweiz und Europa. Die LGBTIQ-Studierendenverbände L-Punkt und z&h hatten die Initiative unterstützt und waren ebenfalls mit Freiwilligen vertreten.
So gehst du mit LGBTIQ-feindlicher Gewalt um
Der Täter hatte gemeinsam mit drei anderen Männern den Stand umgeworfen sowie Flyer und Essen auf den Boden geworfen und eine Regenbogenfahne durchgeschnitten. Weniger als eine Stunde später nachdem die Freiwilligen den Stand neu eingerichtet hatten, kehrte der Täter für einen zweiten Angriff zurück. Er schlug das Informationsmaterial erneut auf den Boden und packte einen Freiwilligen am T-Shirt. Er solle sich «verpissen» sonst werde er ihn zusammenschlagen.
Wie die NZZ berichtet, habe die Jugendanwaltschaft Zürich-Stadt Strafuntersuchungen gegen zwei minderjährige Beteiligte wegen geringfügiger Sachbeschädigung und geringfügigen Diebstahls eröffnet. Aufgrund mangelnder Beweise mussten die Behörden das Verfahren in einem Fall einstellen, beim zweiten Beschuldigten ist die Untersuchung noch hängig.
Die Zeitung informiert auch über den neusten Stand der Verfahren gegen andere homophob motivierte Angriffe, die sich in Zürich ereignet hatten. Im Fall der vier Jugendlichen, die ein schwules Paar in der Silvesternacht (MANNSCHAFT berichtete) brutal attackiert hatten, fielen soweit zwei Urteile. Zwei Jugendliche wurden wegen Raub und Angriff sowie wegen Angriff und Beschimpfung verurteilt. Gegen die zwei anderen Beteiligten sind die Verfahren der Jugendanwaltschaft Unterland noch hängig.
Im Fall des Manns, der im Februar im Zürcher Niederdorf von mehreren Angreifern zusammengeschlagen worden war, konnte die Polizei vier mutmassliche Täter ermitteln. Im Rahmen des Angriffs hatten sie ihr Opfer immer wieder mit «Schwuchtel» beschimpft, einer von ihnen hatte einen einschreitenden Türsteher mit einem Messer an der Schulter verletzt. Im Rahmen der laufenden Verfahren soll gemäss Sarah Reimann, Sprecherin der Jugendanwaltschaft, geklärt werden, inwiefern der Angriff homophob motiviert gewesen sein.
Im Februar hatte sich die Zürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart besorgt über die homophob motivierten Übergriffe geäussert (MANNSCHAFT berichtete). Den Vorwurf, dass die Polizei Gewalt gegenüber Schwulen nicht genug ernst nehme, wies sie jedoch entschieden zurück.
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