Bayerns Gutachten für Klage gegen Eheöffnung kosten 40.000 Euro

Laut Staats­kanz­lei­chef Mar­cel Hu­ber (CSU) sei das Gesetz zur Eheöffnung im Hinblick auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie verfassungsrechtlich umstritten und habe in der Bevölkerung zu einer „erheblichen Rechtsunsicherheit“ geführt. Zwei Juristen sollten Klarheit schaffen. Deren Gutachten liegen nun vor und sollen „demnächst im Kabinett beraten und anschließend veröffentlicht werden“. So steht es in der Antwort des bayerischen Justizministeriums auf eine Anfrage der SPD-Politikerin Isabell Zacharias – sie ist u.a. queerpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion.

Zacharias hatte sich u. a. erkundigt, welche „verfassungsrechtlichen und einfachrechtlichen Fragen“ der Bundestagsbeschluss zur Eheöffnung aufwerfe. In der Antwort wurde einerseits auf Artikel 6 Abs. 1 GG hingewiesen, in dem es heißt: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“

Auszug aus dem Schreiben des bayrischen Justizministeriums (Foto: Screenshot)
Auszug aus dem Schreiben des bayrischen Justizministeriums (Foto: Screenshot)

Darüber hinaus sieht Bayerns Justizministerium Probleme bei „komplexen Detailfragen bei der Umwandlung eingetragener Lebenspartnerschaften in Ehen (z.B. der rückwirkende Eintritt von Rechtsfolgen)“. In derselben Frage hatte Zacharias auch wissen wollen, was man den beiden Gutachtern zahlt. Antwort: „Beide Gutachter erhalten für ihre Tätigkeit jeweils ein Honorar von 20.000 € (zzgl Umsatzsteuer und Reisekosten)“.

Ist das Gesetz zur Ehe-Öffnung mit der Verfassung vereinbar? Die Mannschaft hatte Anfang Februar bei den beiden Gutachtern nachgefragt. Professor Ferdinand Wollenschläger von der Uni Augsburg sollte für die Staatsregierung prüfen, ob das Gesetz zur Ehe-Öffnung mit der Verfassung vereinbar ist. Damals war seine Arbeit noch nicht abgeschlossen. Seine Kollegin, die emeritierte Professorin Dagmar Coester-Waltjen, die zum Thema Eheöffnung einen internationalen Rechtsvergleich erstellen sollte, hingegen war schon fertig. Ihr Gutachten werde wahrscheinlich Ende Februar auf die Homepage der Staatskanzlei gestellt, so Coester-Waltjen. Ein Blick auf die Homepage am 3. März um 15 Uhr 20: nichts. Oder die CSU hat das Gutachten gut versteckt.

Isabell Zacharias hat kürzlich dem unterfränkischen Kommunalpolitiker Simon Giegerich zum Austritt aus der CSU wegen der dort vorherrschenden Homophobie und dem Eintritt in die SPD gratuliert. „Wir haben im Bund die Ehe für Homosexuelle durchgesetzt – gegen den heftigen Widerstand der CSU. Das ist moderne Gesellschaftspolitik. Ich heiße Simon Giegerich herzlich willkommen bei uns“, so Zacharias.

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