AfD-Politiker fordert namentliche Erfassung von HIV-Infizierten
Wer HIV positiv ist, soll in Mecklenburg-Vorpommern namentlich registriert werden. Das fordert laut Nordkurier der AfD-Landtagsabgeordnete Ralph Weber. „In den vergangenen Jahren sind die Zahlen der HIV-Neuinfektionen in Mecklenburg-Vorpommern beständig gestiegen”, so Weber. Laut Landesregierung wurden 2015 landesweit 41 HIV-Neudiagnosen registriert, 2010 waren es mit 24 noch deutlich weniger.
Die Zunahme der Neu-Infizierungen führt der AfD-Politiker, der an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Rechtsgeschichte und Medizinrecht innehat, auf unvernünftiges Verhalten zurück. Darum müsse das bestehende Infektionsschutzgesetz geändert werden. Dort ist eine anonyme Erfassung von HIV-Infizierten vorgesehen. Die Alternative für Deutschland (AfD) war im vergangenen September mit 20,8 Prozent als zweitstärkste Kraft in den Schweriner Landtag eingezogen.
Die AfD zieht mit 20,8 Prozent als zweitstärkste Kraft ins Landesparlament.
[perfectpullquote align=“full“ cite=““ link=““ color=““ class=““ size=““]Die Forderungen dienen lediglich der Diskriminierung von Menschen mit HIV.[/perfectpullquote]
Dazu erklärt der Landesgeschäftsführer der AIDS-Hilfe Sachsen-Anhalt e.V., Sven Warminsky: „Den Nutzen und somit die Notwendigkeit einer namentlichen Meldung erschließt sich mir nicht, außer dass die Hemmschwelle für einen HIV-Test erhöht wird. Das ist kontraproduktiv. Vielleicht möchte Herr Weber als nächstes auch Menschen mit HIV kennzeichnen lassen oder schwebt ihm gleich eine Internierung vor? Die Forderungen von Herrn Weber sind fachlich unbegründet und dienen lediglich der Diskriminierung von Menschen mit HIV.“
Auch an anderer Stelle stößt Webers Idee auf Unverständnis. Tom Scheel, Sexualpädagoge am Centrum für Sexuelle Gesundheit (CSG) Rostock und Neubrandenburg, spricht laut Nordkurier von „totalem Blödsinn“. Weber mache aus einer Mücke einen Elefanten, es gebe in Mecklenburg-Vorpommer kein Problem, so Scheel.
Den Vorschlag Webers weist auch das Robert-Koch-Institut (RKI) zurück, wo die anonymen Daten von HIV-Erkrankten gesammelt werden. Sprecherin Susanne Glasmacher sagte der Zeitung: „Eine namentliche Meldung würde dazu führen, dass die Menschen aus Angst vor Stigmatisierung zögern, sich auf HIV testen zu lassen und erst viel zu spät diagnostiziert und damit auch therapiert werden.“
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt
Der Umgang mit HIV-Infizierten ist auch andernorts umstritten. In Sachsen-Anhalt speichern die Sicherheitsbehörden im bundesländerübergreifenden Informationssystem INPOL 64 Menschen mit dem Warnhinweis „ANST“ – für „ansteckend“. Die Datenbank enthält Auskünfte über Menschen mit HIV sowie Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-Infektion. INPOL soll helfen, Polizisten im Dienst vor einer Ansteckung zu schützen. Nach Ansicht von Sven Warminsky verletzt die Speicherung im Informationssystem der Polizei das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und habe nichts mit dem Schutz von Polizeibeamten zu tun. Er forderte die Landesregierung von Sachsen-Anhalt kürzlich auf, diese „illegitime Praxis sofort“ einzustellen. Sie suggeriere „ein hohes Risiko, obwohl eine Übertragung auszuschließen ist.“
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