Transsexuellengesetz wird 40 – Entschädigung gefordert
Noch immer verursache das Gesetz unnötiges Leid und beeinträchtige das Selbstbestimmungsrecht
Vor 40 Jahren, am 10. September 1980, wurde das «Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG)» verabschiedet. Zeit für eine Reform, sagen nicht nur die GRÜNEN.
«Dieser Tag ist kein Grund zum Feiern, sondern ein Tag, der wütend macht», erklärt Sven Lehmann, GRÜNEN-Sprecher für Queerpolitik im Bundestag. 40 Jahre Transsexuellengesetz bedeuteten auch 40 Jahre Menschenrechtsverletzung.
«Seit 40 Jahren verursacht dieses Gesetz unnötiges Leid und beeinträchtigt das Selbstbestimmungsrecht in menschenunwürdiger Weise. Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Zeit bereits sechs Regelungen des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt.»
Noch bis 2011 mussten sich trans Menschen in Deutschland sterilisieren lassen, um ihren falschen Geschlechtseintrag korrigieren lassen zu dürfen. Laut Bundesverband Trans* e.V. in Deutschland betraf das mehr als 10.000 Menschen. Sie hatten keine andere Wahl, wenn sie ihr richtiges Geschlecht juristisch anerkennen lassen wollten. Damit hat der Staat ihnen die Möglichkeit genommen, eine Familie zu gründen. Einem Menschen die Fortpflanzungsfähigkeit zu nehmen, ist ein menschenrechtsverletzender und zutiefst erniedrigender Akt.
Daher fordert die GRÜNEN-Bundestagsfraktion, die Opfer dieses Gesetzes angemessen zu entschädigen. «Es ist eine Stärke des demokratischen Rechtsstaates, Fehler zu einzuräumen. Und es ist seine Aufgabe, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu entschädigen. Dazu fordern wir in einem Antrag an den Bundestag einen Entschädigungsfonds.»
Dieser solle auch inter Menschen einbeziehen, deren körperliche Unversehrtheit ohne ihre Zustimmung verletzt wurde. Sie wurden medizinisch nicht indizierten Operationen unterzogen, nur um ihre Genitalien mit den gesellschaftlichen Normen und Geschlechtsstereotypen in Einklang zu bringen. Dies geschehe bis heute, so Lehmann.
Die Grünen hätten bereits im Juni dieses Jahres einen Gesetzentwurf für ein modernes Selbstbestimmungsgesetz in den Bundestag eingebracht, das das diskriminierende Transsexuellengesetz ersetzen solle. «Wir haben eine öffentliche Anhörung dazu beantragt, um den Entwurf mit Sachverständigen und Betroffenen zu diskutieren.» Lehmann appelliert an alle demokratischen Fraktionen im Bundestag, den Entwurf zu unterstützen und trans sowie inter sowie nicht-binären Menschen künftig die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmt und würdevoll zu leben.
Die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) kritisierte den 2019 vorgelegten Gesetzentwurf von Justiz- und Innenministerium (BMJV & BMI) für die «Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags» als völlig unzureichend und inakzeptabel. Im Entwurf werde trans Menschen erneut das Grundrecht auf geschlechtliche Selbstbestimmung versagt. Die trans Abgeordnete Tessa Ganserer (Grüne) aus Bayern nannte den Entwurf «entwürdigend» (MANNSCHAFT berichtete).
«Ich brauche keinen Staat, der mich vor mir selbst schützt», schrieb trans Oberstleutnant Anastasia Biefang, die stellvertretende Vorsitzende von QueerBw, in diesem MANNSCHAFT-Gastbeitrag.
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