Verhetzende Beleidigung soll Straftat werden

Bisher waren die Gerichte in einigen Fällen meist machtlos

06.05.2021, Berlin: Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, spricht im Plenum im Bundestag in Berlin. Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
06.05.2021, Berlin: Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, spricht im Plenum im Bundestag in Berlin. Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Verhetzende Beleidigungen etwa von Jüd*innen, Muslim*innen, aber auch Menschen mit Behinderung oder Homosexuellen sollen zur Straftat werden.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) will damit die Lücke zwischen Beleidigung und Volksverhetzung im Strafrecht schliessen. Am Mittwoch soll das Kabinett ihren Entwurf beschliessen.

Dann soll es mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bestraft werden, wenn jemand andere in ihrer Menschenwürde angreift, indem er sie wegen ihrer Herkunft, ihrer Weltanschauung, ihrer Behinderung oder sexuellen Orientierung beschimpft oder verleumdet.

Bisher waren die Gerichte in solchen Fällen meist machtlos, etwa bei Hass-Mails an Mitglieder des Zentralrats der Juden. Als Volksverhetzung gilt so etwas nämlich nur, wenn die Aufstachelung zum Hass öffentlich geschieht und «geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören».

Der neue Straftatbestand «verhetzende Beleidigung» soll in den Gesetzentwurf zu Feindeslisten aufgenommen werden, der bereits im Bundestag beraten wird und kurz vor dem Beschluss steht. Damit soll die Verbreitung sogenannter Feindeslisten mit Namen und Daten vermeintlicher politischer Gegner explizit strafbar werden.

Erst im April kursierte unter der Bezeichnung «Todesliste deutscher Politiker» eine solche Liste mit den Namen aller Abgeordneten, die im Bundestag für die umstrittene Corona-Notbremse des Bundes gestimmt hatten.

Der Deutsche Bundestag hat 2020 ein Gesetz beschlossen, das u.a. das Androhen von Körperverletzungen zur Straftat macht. «Die Beschimpfung als Schwuchtel fällt unter Hasskriminalität», sagt der Hate-Speech-Beauftragte von Bayern (MANNSCHAFT+).

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