Ungarn: Parlament plant Serie von Anti-LGBTIQ-Gesetzen
Trotz des gerade verhängten Ausnahmezustands gibt es neue Vorlagen
Ungarn plant eine Reihe von Gesetzen, die sich negativ auf LGBTIQ auswirken werden. Die parlamentarische Initiative kam unmittelbar nach der Einführung eines Lockdowns zur Bekämpfung des Coronavirus mit einer Ausgangssperre um 20 Uhr. Ungarische Aktivist*innen fühlen sich erschöpft.
Neben der Abschaffung der Gleichbehandlungsbehörde plant die Regierung in Ungarn die Änderung der Verfassung. Die «christliche Erziehung» und das «Recht, so aufzuwachsen, wie man das Geschlecht bei der Geburt zugewiesen hat» sollen in das ungarische Grundgesetz aufgenommen werden. Ausserdem wird es einen Absatz zu trans und inter Personen geben. Ihr Geschlecht soll unveränderlich demjenigen bei der Geburt entsprechen.
In der Praxis werden die Änderungen in der Verfassung gesetzliche Geschlechtsanpassungen verbieten – etwas, was Anfang dieses Jahres bereits gesetzlich verboten wurde (MANNSCHAFT berichtete). Eine Petition gegen das Gesetz hat bisher nichts bewirkt (MANNSCHAFT berichtete). Es würde auch Schulen daran hindern, LGBTIQ-Gleichstellungs-Workshops zu organisieren, da die Schulen «Bildung in Übereinstimmung mit den auf Ungarns verfassungsmässiger Identität und christlicher Kultur basierenden Werten» anbieten sollten.
Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare verboten Der Vorschlag stützt sich auf die folgende Argumentation: «Neue, moderne ideologische Prozesse in der westlichen Welt – die Zweifel an der Nichtschöpfung von Männern und Frauen aufkommen lassen – bedrohen das in der ungarischen Verfassung verankerte Recht der Kinder auf gesunde Entwicklung. Um dieses speziell genannte Recht der Kinder zu garantieren, ist es notwendig, das Recht des Kindes auf die dem Geschlecht der Geburt entsprechende Identität zu gewährleisten, das der Staat mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln schützen muss.»
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Die Geburt sei kein Geschenk, das verändert werden könne: Menschen würden männlich oder weiblich geboren und zur Menschenwürde gehöre daher das Recht jedes Kindes auf eine seinem Geschlecht bei der Geburt entsprechende Selbstidentität, zu der auch der Schutz vor psychischen oder biologischen Eingriffen gehöre, die seine körperliche und geistige Unversehrtheit beeinträchtigen würden.
Gleichbehandlungsbehörde Nach dem Plan zur Abschaffung der Gleichbehandlungsbehörde sollen die Aufgaben der Institution vom Kommissar für Grundrechte übernommen werden. Seit September 2019 wird dieses Amt von Ákos Kozma, dem ehemaligen Professor der Katholischen Universität Pázmány, einem loyalen Anhänger der ultrakonservativen Regierung, wahrgenommen.
Im Gegensatz zu seinem Vorgänger hat der neue Kommissar nicht an den Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie im Mai 2020 gedacht und nicht auf offizielle Petitionen von LGBTIQ-Organisationen geantwortet, die sich auf das Verbot der legalen Anerkennung der Geschlechter, wachsende homophobe Hassreden von Regierungsbeamten und die Einschränkung der Meinungsfreiheit von LGBTIQ bezogen. In den letzten Monaten haben mehrere Mitarbeiter das Büro des Kommissars verlassen und sich darüber beschwert, dass sie ihre Aufgaben nicht mehr nach professionellen Standards erfüllen können.
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Kürzlich hat der Justizausschuss für die Vorlage des Gesetzentwurfs gestimmt, so dass dieser nun als offizieller Gesetzentwurf auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Der Zeitplan für die Behandlung des Gesetzes im Parlament steht noch nicht fest. Ein Dringlichkeitsverfahren wurde bisher nicht beantragt, so dass mit einer Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in etwa drei Wochen gerechnet wird. Die Gleichbehandlungsbehörde würde in weniger als zwei Monaten, zu Beginn des neuen Jahres, abgeschafft werden. Es hat keine öffentlichen Konsultationen oder Folgenabschätzungen zu der Reform gegeben.
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