Trans Vater reicht Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof ein
Der trans Mann ist Vater geworden, gilt aber rechtlich als Mutter und wird in der Geburtsurkunde des Kindes mit dem veralteten weiblichen Vornamen eingetragen
Nachdem in vier Instanzen keine Lösung für die aktuell belastende Situation von trans Eltern und ihren Kindern herbeizuführen war, hat ein deutscher trans Vater aus Berlin nun zwei Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, eine für sein Kind und eine für sich.
Im Juni war bekannt geworden dass die Beschwerde eines trans Vaters vom Bundesverfassungsgericht als unbegründet nicht angenommen wurde. Es geht dabei darum, dass aktuell in Deutschland ein trans Mann, der ein Kind bekommt, rechtlich als Mutter seines Kindes gilt und in der Geburtsurkunde des Kindes mit dem veralteten weiblichen Vornamen eingetragen wird. Diese Situation führt dazu, dass es nicht möglich ist, die Verwandtschaft zwischen Elternteil und Kind nachzuweisen, ohne sich als trans zu outen.
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Nun geht das Thema eine Instanz weiter: zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wie Sascha Rewald erklärt, der Sprecher der AG Elternschaft bei der Bundesvereinigung Trans* e.V. (BVT*):
«Die aktuelle Situation in Deutschland setzt transgeschlechtliche Eltern und ihre Kinder einer erhöhten Gefahr von Diskriminierung aus. Dadurch, dass gebärende Männer als Mütter mit weiblichen Vornamen registriert werden, stimmen die Geburtsurkunde des Kindes und die Papiere des Elternteils nicht überein. Wir fordern daher, dass trans Eltern in den Geburtsurkunden ihrer Kinder geschlechtsneutral und mit ihrem aktuell geführten Vornamen eingetragen werden. Dies ist insbesondere auch im Interesse der Kinder.»
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Trans Eltern und ihre Kinder brauchen die rechtliche Anerkennung ihrer Familienform, um vor Diskriminierung geschützt zu sein
Der Europarat verlange in seinem Report des Komitees zu Gleichheit und Antidiskriminierung von den Mitgliedsstaaten, das Recht auf Achtung von Privat- und Familienlebens der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten. Dazu gehöre u.a. die Geschlechtsidentität von transgeschlechtlichen Elternteilen auf den Geburtsurkunden ihrer Kinder mit dem inzwischen korrigierten Geschlechtseintrag angeben. «Daher ist der Europäische Gerichtshof aufgefordert, den deutschen Staat an seine Pflicht zur Einhaltung von Menschenrechten zu erinnern. Trans Eltern und ihre Kinder brauchen die rechtliche Anerkennung ihrer Familienform, um vor Diskriminierung geschützt zu sein.»
Dass zwei Klagen eingereicht wurden, erklärt sich laut BVT* so – zum einen aus Sicht des Kindes:
Das Kind ist in seinem Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK durch die mit hiesiger Beschwerde angegriffenen Beschlüsse und die Registrierung seiner Geburt unter der Bezeichnung seines einzigen Elternteils als „Mutter“ und mit weiblichen Vornamen sowie die daraus resultierende Unmöglichkeit der Erstellung einer Geburtsurkunde mit den aktuell geführten Vornamen seines Elternteils und der korrekten Bezeichnung als Vater oder hilfsweise als Elternteil verletzt.
Recht auf Selbstbestimmung seiner Geschlechtsidentität Aus Sicht des Elternteils: Das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMKR erstreckt sich laut BVT* auf Aspekte der persönlichen Identität; die durch Art. 8 EMRK normierte Garantie soll in erster Linie die Entwicklung der Persönlichkeit jeder Einzelperson in seinen Beziehungen zu anderen Menschen ohne Einmischung von außen sicherstellen. Im Rahmen der Verletzung von Art. 8 Abs. 1 EMRK sind das Recht des Beschwerdeführers auf Selbstbestimmung seiner Geschlechtsidentität, sein Recht am eigenen Vornamen sowie sein informationelles Selbstbestimmungsrecht betroffen.
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